Fragen und Antworten zum "Fall Caster Semenya" (zusammengestellt vom SID)

Fragen und Antworten zum "Fall Caster Semenya" (zusammengestellt vom SID)
Lausanne (SID) - Welche Auswirkungen hat das Urteil für die Leichtathletik?
Erst einmal betrifft das Urteil nur die Strecken zwischen 400 m und der Meile. Allerdings empfahl der CAS dem Leichtathletik-Weltverband IAAF, die Testosteron-Regel für die 1500 m und die Meile erst einmal auszusetzen. Grund dafür sind aus Sicht des CAS nicht ausreichende Datensätze.
Ab wann tritt die Regel in Kraft?
Ab dem kommenden Mittwoch. Spätestens dann müssen die betroffenen Athletinnen den Testosteron-Grenzwert unterbieten. An der WM in Doha (27. September bis 6. Oktober) dürfen diese Sportlerinnen teilnehmen, auch wenn sie den ursprünglich vor internationalen Starts geforderten Sechs-Monats-Zeitraum nicht einhalten.
Was macht Semenya?
Die Südafrikanerin gab ihren Start beim Diamond-League-Meeting in Doha am Freitag bekannt. Dort darf sie wohl vorerst das letzte Mal über die 800 m laufen, ohne die Regel einhalten zu müssen. Ob sie den Gerichtsweg weiter bestreiten wird, ist noch nicht entschieden.
Was ist mit den anderen Sportarten?
Auch für diese hat das Urteil keine Auswirkungen. Erst einmal. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) erklärte am Donnerstag, es arbeite mit einer Expertengruppe an Richtlinien für Verbände. IAAF-Präsident Sebastian Coe hatte vor dem Urteil erklärt: "Wie ich aus Gesprächen mit Präsidenten anderer Sportverbände weiß, warten sie mit angehaltenem Atem auf die Entscheidung des CAS."
Wie waren die Reaktionen auf das Urteil?
Aus Südafrika gab es die erwartbare harsche Kritik. In ihrem Heimatland ist Semenya ein Sport-Idol, schon im Vorfeld hatten auch viele Politiker die Leichtathletin unterstützt. "Wir stehen unter Schock", erklärte der südafrikanische Leichtathletik-Verband ASA und sah sich an die Zeit der Rassentrennung erinnert. Der CAS habe "die Wunden der Apartheid geöffnet".
Welche Kritik gibt es noch?
Vor allem der CAS musste einiges über sich ergehen lassen. Besonders stieß die Intransparenz auf, die Urteilsbegründung wurde beispielsweise nicht öffentlich gemacht.
Was sagen Experten?
Der Sportrechtsexperte Michael Lehner hält das Urteil für "nachvollziehbar", dennoch gibt es auch für ihn noch Klärungsbedarf. "Dass der CAS die Regel als diskriminierend ansieht, aber den Einspruch trotzdem abweist, ist ein großer Widerspruch", sagte er.
Betrifft das Urteil auch Transgender-Athletinnen?
Nein, der CAS entschied nur über Athletinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie.