Für WADA-Zulassung: RUSADA muss noch zwölf Auflagen erfüllen
Russland: Erstes Strafverfahren unter neuem Anti-Doping-Gesetz
Montréal (SID) - Die russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) hat noch einen weiten Weg zu einer vollständigen Wieder-Zulassung durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vor sich. Laut WADA muss die RUSADA noch weitere zwölf Auflagen auf ihrem Reformweg erfüllen. Nach der Erfüllung der ersten 19 Auflagen hatte die WADA der RUSADA am 27. Juni eine Teilzulassung erteilt. Die vollständige Zulassung hat die WADA für den Beginn des kommenden Jahres in Aussicht gestellt - falls die RUSADA zwei Untersuchungen besteht.
Zu den zwölf Auflagen gehört die öffentliche Anerkennung des McLaren-Reports durch die Verantwortlichen des russischen Sports - dazu gehören laut WADA neben der RUSADA auch das Sport-Ministerium und das Nationale Olympische Komitee. Sollte die RUSADA die Auflagen erfüllen und eine für September anvisierte Untersuchung bestehen, wird es vier Monate später eine erneute Untersuchung durch die WADA geben.
Seit dem 27. Juni ist es der RUSADA wieder erlaubt, unter der Kontrolle internationaler Experten und der britischen Anti-Doping-Agentur UKAD Dopingtests zu koordinieren und durchzuführen.
Die WADA hatte die RUSADA im November 2015 für nicht regelkonform ("non-complaint") erklärt und suspendiert. Die Entscheidung basierte auf einem unabhängigen Bericht über staatlich gestützte Dopingpraktiken in der russischen Leichtathletik. Russlands Leichtathleten wurden gesperrt und durften nicht an den Olympischen Spielen in Rio teilnehmen. Auch den russischen Behindertensportlern wurde die Teilnahme an den Paralympics verwehrt.