Absetzung der Ethikkommission möglicher Verstoß gegen die Statuten

Absetzung der Ethikkommission möglicher Verstoß gegen die Statuten
Manama (SID) - Bei der Absetzung der beiden Vorsitzenden der FIFA-Ethikkommission könnte es zu einem Verstoß gegen die Statuten des Fußball-Weltverbandes gekommen sein. Artikel 27 bestimmt, dass die Kandidaten für die Wahlen der Rechtsorgane dem FIFA-Generalsekretariat vier Monate vor dem Kongress, der am Donnerstag in Bahrain stattfindet, vorliegen müssen. Dies war laut FIFA-nahen Quellen nicht der Fall.
Grund dafür sei, dass keine Vorschläge aus den Nationalverbänden oder Konföderationen gemacht worden seien. Erst auf Drängen der FIFA-Verwaltung seien Kandidaten nominiert worden.
Der deutsche Richter Hans-Joachim Eckert (München) und der Schweizer Chefermittler Cornel Borbely waren am Dienstag vom FIFA-Council nicht für die Wahl beim Kongress vorgeschlagen worden. Das hatte weltweit massive Kritik ausgelöst - auch Eckert und Borbely kritisierten das Vorgehen der FIFA scharf. Abgestimmt wird am Donnerstag über andere Kandidaten.
Ob die vermeintliche Verletzung der Statuten aber nachträgliche Auswirkungen haben wird, ist fraglich. Dazu hätte es im Vorfeld der Wahl Diskussionen geben müssen.
"Wahlbeschlüsse des Kongresses, die unter Verstoß gegen diese Statutenvorgabe gefasst werden, sind nichtig, also von Anfang an unheilbar unwirksam, zumindest aber anfechtbar", sagte der Sportverbandsrecht-Experte Rainer Cherkeh dem SID: "Mitgliedsverbände, die im Vorfeld einer Wahl auf den drohenden Statutenverstoß hingewiesen haben, können die Nichtigkeit des Wahlbeschlusses durch das zuständige Zivil- oder Schiedsgericht feststellen lassen."