Dopingopfer-Hilfegesetz bis 2018 verlängert

Doping-Opfer-Hilfe stellt Strafantrag gegen Werner Franke
Berlin (SID) - Dopingopfer in Deutschland dürfen auch über den 30. Juni 2017 hinaus auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die Antragsfrist des auslaufenden 2. Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) wurde bis zum Ende des Jahres 2018 verlängert. Einem entsprechender Antrag der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD wurde im Bundestag zugestimmt.
Das Gesetz wurde im Vorjahr verabschiedet. Demnach erhalten offizielle Dopingopfer des DDR-Sports vom Bund eine Einmalzahlung von 10.500 Euro aus einem Hilfsfonds von 10,5 Millionen Euro. Die Betroffenen müssen anhand medizinischer Gutachten beweisen, dass ihre Schädigung zu mehr als 50 Prozent auf Doping im DDR-Sport zurückzuführen ist.
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Zuletzt gab es bei den Verfahren der Dopingopfer jedoch viele Probleme. Oftmals seien die ehemaligen Sportler nicht an beweiskräftige Akten und Gutachten gekommen. Auch fehlt es an der Unterstützung durch Ärzte und die Landessportbünde, zudem ist der Informationsstand der Geschädigten oft gering.
"Wir wollen mit dem Geld helfen und nicht auf irgendwelchen Fristen herumreiten", sagte Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. "Man merkt, dass einige Betroffene noch Zeit brauchen. Es macht keinen Sinn, starr an Fristen festzuhalten", sagte die Sportausschuss-Vorsitzende Dagmar Freitag (SPD).
"Das ist eine Entscheidung mit Augenmaß, ein gutes Signal für die Aufarbeitung des Sports", sagte Ines Geipel, die Vorsitzende vom Dopingopfer-Hilfeverein (DOH), dem SID. "Wir haben viel Zulauf. Um das sinnvoll aufzuarbeiten, hilft ein weiteres Jahr enorm", fügte Geipel an.