DOSB verliert Prozess um Nutzung des Begriffes Olympia
Tokio 2020: Deutsches Haus im Einkaufszentrum
Frankfurt/Main (SID) - Der DOSB hatte Klage gegen eine Fitnessstudiokette eingereicht, die bundesweit mit einem "Olympia Special" und ähnlichen Slogans warb. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied, dass die rein assoziative Verwendung der nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (OlympSchG) geschützten Begriffe "Olympia" und "olympisch" in der Werbung nicht unlauter sei. Erst ein sogenannter Imagetransfer sei unzulässig.
Das Oberlandesgericht folgte damit einem Urteil des Landgerichts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der DOSB kann Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragen.
Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für den DOSB in Zusammenhang mit dem Schutz von Olympia-Begriffen. Seit 2017 untersucht das Bundeskartellamt die so genannte Regel 40 des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die die Werbemöglichkeiten von Athleten unter anderem durch das Verbot von Nennung olympischer Begriffe während Olympischer Spiele massiv beschränkt. Auf Druck des Kartellamtes mussten IOC und DOSB die für Deutschland geltenden Regeln während der Winterspiele Anfang des Jahres in Pyeongchang bereits lockern. Ein endgültiges Ergebnis des Verfahrens steht noch aus.