Deutsche Ex-Funktionäre fehlen "unentschuldigt": Sommermärchen-Prozess auf Mittwoch vertagt
Deutsche Ex-Funktionäre fehlen "unentschuldigt": Sommermärchen-Prozess auf Mittwoch vertagt
Frankfurt/Main (SID) - Aufgrund der Abwesenheit der drei angeklagten Ex-Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist die für Montag geplante Eröffnung des Hauptverfahrens im Sommermärchen-Prozess auf Mittwoch verschoben worden. Wie schon zuvor angekündigt blieben die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (69) sowie der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (78) dem Prozessauftakt vor dem Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona fern. Von den vier Angeklagten erschien am Montagmorgen lediglich der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz/70) im Tessin.
Laut Richterin Sylvia Frei hätten die drei deutschen Angeklagten trotz eingereichter Arztzeugnisse "unentschuldigt" gefehlt. Nach Ansicht der Richterin hätten die Beschuldigten im Kantonsspital Bellinzona ihre Gesundheit überprüfen lassen können, deshalb erhalten sie nun die Möglichkeit, das bis Mittwoch zu tun.
Zuvor hatte Frei alle Gesuche zur Aussetzung des Prozesses, darunter ein Antrag wegen Befangenheit der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA), abgewiesen. Zwanziger sagte dem SID am Montag auf Anfrage, dass er auch am Mittwoch nicht nach Bellinzona reisen werde.
Zwanziger hatte bereits am vergangenen Freitag über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er aus gesundheitlichen Gründen wegen der Folgen einer "schwerwiegenden Augenoperation" nicht am Prozess teilnehmen könne.
Niersbach und Schmidt verwiesen auf die Gefahr einer Coronavirus-Ansteckung. Das Bundesstrafgericht hatte jedoch bereits für die mögliche Abwesenheit von Angeklagten vorgesorgt und den zweiten Vorladungstermin am Mittwoch frühzeitig festgelegt. Sollten Angeklagte auch diesem Termin fernbleiben, wird der Prozess in ihrer Abwesenheit stattfinden.
Die Schweizer BA wirft Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Die BA hatte das Verfahren am 6. November 2015 eröffnet. Bis zum 27. April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden.
Bereits im vergangenen Sommer hatte die BA das Verfahren gegen den damaligen OK-Boss Franz Beckenbauer (74), eigentlich die zentrale Figur im Sommermärchen-Skandal, abgetrennt. Grund war der gesundheitliche Zustand Beckenbauers.