Verdacht der schweren Steuerhinterziehung: Razzia beim DFB
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Frankfurt/Main (SID) - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat am Mittwoch die Geschäftsräume des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie die Privatwohnungen von gegenwärtigen und ehemaligen Verbands-Verantwortlichen durchsucht. Es bestehe der Verdacht der fremdnützigen Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen, hieß es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main.
An den Durchsuchungsmaßnahmen in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz waren insgesamt rund 200 Beamte beteiligt. Dabei gehe es laut der Staatsanwaltschaft um Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Länderspielen der Nationalmannschaft aus den Jahren 2014 und 2015.
Den sechs beschuldigten Personen wird zur Last gelegt, Einnahmen "bewusst unrichtig als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung erklärt zu haben, damit der DFB insoweit einer Besteuerung in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro entging". Namen nannte die Staatsanwaltschaft nicht.
In der fraglichen Zeit war Wolfgang Niersbach Präsident des Verbandes. Niersbach sagte allerdings dem SID, dass es bei ihm keine Durchsuchung gegeben hab. Bis zum Jahr 2018 war die Vermarktungsagentur Infront für die Bandenwerbung zuständig. Vor Kurzem hatte der DFB die Zusammenarbeit mit dem in der Schweiz ansässigen Unternehmen beendet. Zuvor waren Vorwürfe gegen Infront aufgekommen.
"Durch Vertrag vom 11. Dezember 2013 soll der DFB die Rechte zur Vergabe der Werbeflächen in den Spielstätten von Länderspielen der Fußball-Nationalmannschaft für den Zeitraum 2014 bis 2018 an eine schweizerische Gesellschaft verpachtet haben. Dieser Gesellschaft soll allerdings bei der Auswahl der Werbepartner kein Handlungsspielraum verblieben sein", hieß es nun von der Staatsanwaltschaft: "Vielmehr soll sie sich verpflichtet haben, die Exklusivität des Generalsponsors und des Generalausrüsters der Nationalmannschaft zu berücksichtigen und keine Rechte an deren Konkurrenten zu vergeben. Stattdessen soll der DFB trotz der Verpachtung der Rechte über seine Sponsorenverträge aktiv bei der Vergabe der Bandenwerbeflächen mitgewirkt haben."
Dies führe laut der Behörde "zur steuerrechtlichen Konsequenz, dass die Einnahmen aus der Verpachtung nicht der steuerfreien Vermögensverwaltung, sondern dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind und somit zu versteuern gewesen wären". Nach den bisherigen Ermittlungen bestehe der Verdacht, "dass die Beschuldigten von dieser steuerlichen Unrichtigkeit wussten, sie aber bewusst wählten, um dem DFB hierdurch einen Steuervorteil von großem Ausmaß zu ermöglichen".