Zu Haftstrafe verurteilt: Alfons Schuhbeck legt Revision ein
Der wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck (73) legt Revision ein. Das haben seine Anwälte am Donnerstag (3. November) über einen Sprecher mitgeteilt, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. "Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können", heißt es.
Alfons Schuhbeck will Fehler "wiedergutmachen"
Aus diesem Grund habe Schuhbeck seine Anwälte darum gebeten, am letzten Tag vor Ende der Frist Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I einzulegen. Die Oberstaatsanwältin Anne Leiding erklärte der "Bild"-Zeitung, dass sie hingegen keine Revision einlegen werden. "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen", wird Schuhbeck laut Medienberichten in der Mitteilung zitiert. Bis dahin wolle der Koch in seinen Bemühungen, "den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen", nicht nachlassen.
Am 27. Oktober wurde Alfons Schuhbeck vom Landgericht München I im Steuerhinterziehungsprozess zu drei Jahre und zwei Monate Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Starkoch war in 25 Fällen wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von über vier Jahren ohne Bewährung gefordert, seine Verteidigung hoffte auf eine Bewährungsstrafe. Zuvor hatte Schuhbeck vor Gericht mehrere Teilgeständnisse abgegeben. Aufgrund der kolportierten Höhe der Steuerhinterziehung von mehr als zwei Millionen Euro stand eine Gefängnisstrafe im Raum.