Anspruch auf private E-Auto-Ladestation
Künftig sollen mehr Menschen ihr E-Auto zu Hause laden können (auf dem Bild: ein Seat Mii electric beim Stromtanken).
Das Bundeskabinett hat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Mieter sowie Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus haben damit zukünftig einen rechtlichen Anspruch auf eine private Ladestation für ihr Elektroauto auf eigene Kosten, etwa auf Parkplätzen oder in Tiefgaragen.
Verschiedene Verbände, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), haben die Bedeutung privater Ladelösungen für die Förderung der Elektromobilität betont und die Verzögerungen bis zur Gesetzesreform kritisiert. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, sagt: „ Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.“
BEM fordert praxisnahe Ausgestaltung der Gesetzesnovelle
Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) äußerte sich dahingehend. Er wirbt für eine praxisnahe Ausgestaltung der neuen Vorgaben, welche auch die Energieversorger und das regulatorische Umfeld wie Bauämter mit einbeziehen. Verwaltungshandlungen sollen nach Wunsch des BEM im Geiste des Klimapaketes und unter Bevorzugung der Einführung regenerativer Energien erfolgen. BEM-Präsident Kurt Sigl erklärt: „Sobald dieses Land nach Corona wieder arbeiten darf, braucht es einen klaren Kurs. Die Bundesregierung sollte sich hier für den Fokus auf die Elektromobilität entscheiden und der Branche den notwendigen politischen Rückhalt anbieten.“Über die Beschlüsse und die Hintergründe der Gesetzesänderung informiert die Bundesregierung hier.