Anträge für erhöhten Umweltbonus werden angenommen

Mehr Geld vom Staat: die Innovationsprämie für Elektroautos ist in Kraft getreten.
Anfang Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss die "Innovationsprämie" beschlossen. Mit dem jetzigen Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinie zur „ Innovationsprämie“ kann der höhere Umweltbonus beantragt werden. Der staatliche Anteil an der Förderung von Elektroautos wird dadurch verdoppelt: vollelektrische E-Pkw erhalten somit künftig bis zu 9.000 Euro Förderung, Plug-in-Hybridfahrzeuge bis zu 6.750 Euro.
Bislang wurden bis zu 6.000 Euro Fördergelder an diejenigen ausgezahlt, die ein neues E-Auto gekauft oder geleast haben. Die Summe haben sich Bund und Hersteller hälftig geteilt. Mit der Innovationsprämie wird der staatliche Anteil verdoppelt, der Herstelleranteil bleibt unberührt. Der somit um insgesamt 50 Prozent erhöhte Umweltbonus gilt befristet bis Ende 2021.
„Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos. Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Auch junge E-Gebrauchtwagen sind förderungswürdig
Die „ Innovationsprämie“ gilt rückwirkend, unter Berücksichtigung der Anforderungen und abgestuften Förderhöhen des Umweltbonus, für neue Fahrzeuge, die zwischen 4. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden. Außerdem sind jetzt auch junge gebrauchte E-Fahrzeuge förderfähig, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt, sofern für diese Fahrzeuge nicht bereits der Umweltbonus beantragt wurde.
Die Förderanträge können nun bis Ende des kommenden Jahres bei dem für die Bearbeitung des Umweltbonus zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA eingereicht werden.