Förderung privater E-Ladestationen

Zukünftig sollen mehr Menschen zu Hause Stromtanken können.
Zur Unterstützung der Verbreitung von Elektromobilität soll es mehr private E-Ladestationen geben. Um ihren Bau zu erleichtern, plant das Justizministerium Änderungen im Wohneigentumsrecht (WEG). Bis Jahresende soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Dieser soll Mietern und Wohnungseigentümern den Bau von Elektroauto-Ladestationen erleichtern.
Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD: „Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen.“
Recht auf Ladestationsbau auf eigene Kosten
Zurzeit kann in einer Eigentümergemeinschaft nur dann eine Ladestation errichtet werden, wenn alle Eigentümer zustimmen. Wohnt man zur Miete, kann der Vermieter den Bau der Ladestation verhindern. Ziel der Gesetzesreform ist es, dass alle Eigentümer sowie Mieter auf eigene Kosten eine private Ladestation errichten lassen können. Wenn eine Eigentümergemeinschaft sich gegen den Bau entscheidet, kann geklagt werden.