Recht auf Reparatur? Darf das BMW?
BMW hat ein Patent für eine Schraube angemeldet, deren Kopf das Markenlogo trägt und nur mit einem speziellen Werkzeug gelöst werden kann. Aber, wie passt das mit der von der EU geforderten Reparierbarkeit von Produkten zusammen?
Die Patent-Anmeldung betrifft zunächst eine technische Idee, keine Serienentscheidung. Sie berührt jedoch ein Thema, das auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die Europäische Union hat 2024 ein Recht auf Reparatur beschlossen, das Verbrauchern den Zugang zu Reparaturen erleichtern soll. Hersteller bestimmter Produktgruppen müssen Reparaturen ermöglichen und den Zugang zu Ersatzteilen, Informationen und Werkzeugen sicherstellen. Doch es gibt Entwarnung: Fahrzeuge sind von dieser Regelung allerdings ausdrücklich ausgenommen. Für Autos gelten weiterhin eigene Vorgaben.
Damit bewegt sich das BMW-Patent nach aktueller Rechtslage in einem zulässigen Rahmen. Es gibt derzeit keine EU-Vorschrift, die Autoherstellern proprietäre Schraubenköpfe oder spezielles Werkzeug grundsätzlich untersagt. Auch eine Verpflichtung, solches Werkzeug an Endkunden oder freie Werkstätten abzugeben, besteht nicht.
Was BMW patentiert hat
In der Patentschrift beschreibt BMW Schrauben, deren Antriebsstruktur bewusst von gängigen Profilen abweicht. Ziel ist es, dass bestimmte Schraubverbindungen nicht mit handelsüblichem Werkzeug gelöst werden können. Als mögliche Einsatzbereiche nennt das Dokument unter anderem den Innenraum, etwa bei Sitzen, Cockpit oder Mittelkonsole. Angaben zu Modellen, Stückzahlen oder einem Serieneinsatz enthält das Patent nicht.
Patentanmeldungen dienen in erster Linie dem Schutz technischer Konzepte. Viele Ideen werden nie umgesetzt oder nur in veränderter Form verwendet. Auch hier lässt sich aus der Veröffentlichung nicht ableiten, ob BMW die Schrauben tatsächlich in künftigen Fahrzeugen einsetzen will.
Mögliche Folgen für Kunden
Sollten Schrauben dieser Art in Serie verwendet werden, könnten Reparaturen an den betreffenden Bauteilen nur dort durchgeführt werden, wo das passende Werkzeug vorhanden ist. Für Kunden würde sich damit die Frage stellen, ob bestimmte Arbeiten weiterhin in freien Werkstätten oder in Eigenregie möglich sind.
Hersteller verweisen bei speziellen Verschraubungen häufig auf Qualitäts- oder Sicherheitsaspekte. Gleichzeitig beeinflussen solche Lösungen, wie zugänglich ein Fahrzeug für Wartung und Reparatur bleibt.
Einordnung
Der Automobilbereich ist bisher nicht Teil des europäischen Rechts auf Reparatur. Gleichzeitig diskutiert die EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft über zusätzliche Vorgaben für Fahrzeuge, etwa zu Ersatzteilen, Softwarezugang oder Reparierbarkeit. Konkrete Regeln zu Verschraubungen oder Werkzeugen existieren bisher jedoch nicht.
