Regierung beschließt Förderung von E-Dienstwagen

E-Dienstwagen werden künftig steuerlich bevorzugt. Im Bild der Volvo V60 Plug-in Hybrid.
Die Bundesregierung hat gestern die steuerliche Bevorzugung von Dienstwagen beschlossen, die auch privat genutzt werden. Für auch privat genutzte elektrische oder teilelektrische Dienstwagen gilt ab kommendem Jahr nicht mehr die 1 Prozentregel, sondern ein halbierter Steuersatz von 0,5 Prozent. Neben Lob gibt es allerdings auch Kritik von Umweltverbänden.
Bisher müssen Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, ein Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerten Vorteil versteuern. Infolge des meist höheren Listenpreises von Elektroautos ergibt sich eine höhere finanzielle Belastung, was E-Fahrzeuge als Dienstwagen unattraktiver machen kann. Dies soll nun durch die beschlossene Neuregelung ausgeglichen werden. Auch für den Gebrauchtwagenmarkt wird sich ein Impuls erhofft.
Förderung von hochmotorisierten Plug-in-Hybriden wird kritisiert
Das Steuerprivileg greift für E-Pkw und Plug-in-Hybride, die zwischen dem 01. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden. Die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden wird allerdings vom ökologisch orientierten Verkehrsclub VCD kritisiert. "Die geplante Steuererleichterung für PS-strotzende Plug-In-Hybride entpuppt sich jedoch als umweltschädliches und unsoziales Konjunkturprogamm für die Autoindustrie", so der Verkehrsclub.