Keine Hilfe durch ADAC & Co. auf Autobahnen

Autoclubs wie der ADAC dürfen auf französischen Autobahnen keine Hilfe leisten – das ist gesetzlich geregelt. Wer mit dem eigenen Fahrzeug liegenbleibt, muss sich deshalb auf andere Abläufe einstellen als in Deutschland. Für Pkw und Wohnmobile gelten besondere Vorgaben, die jeder Reisende kennen sollte.
Bei einer Panne auf französischen Autobahnen muss der Hilferuf zwingend über eine Notrufsäule oder über die europäische Notrufnummer 112 erfolgen. Private Pannendienste wie der ADAC sind nicht berechtigt, dort eigenständig Hilfe zu leisten. Die Alarmierung über die Notrufsäule führt zur Zentrale des zuständigen Autobahnbetreibers, der einen autorisierten Pannendienst beauftragt. Dieser soll in der Regel innerhalb von 30 Minuten eintreffen.
Dabei wird zunächst geprüft, ob eine Reparatur vor Ort möglich ist. Falls nicht, erfolgt ein Abschleppvorgang entweder zur nächsten Werkstatt oder – auf ausdrücklichen Wunsch – zu einem Ort maximal fünf Kilometer abseits der nächsten Autobahnausfahrt.
Gesetzlich geregelte Abschleppkosten bis 3,5 Tonnen
Für Pkw und Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gelten in Frankreich feste Abschlepppauschalen:
- Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr: 148,67 Euro
- Abends, an Wochenenden und Feiertagen: 223,01 Euro
Diese Beträge müssen direkt vor Ort bezahlt werden. Die Preise sind im Einsatzfahrzeug gut sichtbar auszuhängen. Schutzbriefversicherungen – etwa der ADAC – erstatten häufig bis zu 300 Euro der entstandenen Kosten. Die Kosten für eventuell notwendige Reparaturen durch den Pannenhelfer müssen jedoch in der Regel selbst getragen werden. Eine detaillierte Rechnung ist verpflichtend.
Keine Tarifbindung bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen
Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen – etwa bei großen Wohnmobilen – gibt es keine gesetzliche Preisbindung. Die Abschleppkosten werden frei von den jeweiligen Dienstleistern kalkuliert und können schnell in den vierstelligen Bereich steigen. Wer mit einem Wohnmobilgespann unterwegs ist, muss zudem beachten: In Frankreich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei einer Panne immer das gesamte Gespann abgeschleppt wird, auch wenn nur der Anhänger betroffen ist. Schutzbriefanbieter übernehmen in solchen Fällen nur die Kosten für den defekten Teil.
Verhalten bei einer Panne
Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten:
- Alle Insassen müssen eine Warnweste anlegen und das Fahrzeug verlassen.
- Das Warndreieck darf auf der Autobahn nicht aufgestellt werden, wenn dadurch eine Gefahr für den Fahrer entstehen könnte.
- Es ist verboten, sich zu Fuß auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen zu bewegen.
- Wenn möglich, sollte das Fahrzeug selbstständig zur nächsten Ausfahrt gebracht werden. Auf Landstraßen gelten andere Regelungen, dort kann auch direkt ein Pannendienst wie der ADAC beauftragt werden.
Abseits der Autobahnen – etwa in Städten oder auf Landstraßen – darf der ADAC direkt helfen oder Hilfe über seine Partner vor Ort organisieren. Der Pannendienst meldet sich nach Eingang des Hilferufs telefonisch, um Standort und Wartezeit abzustimmen.
Werkstattferien und lange Wartezeiten im August
Im französischen Ferienmonat August haben viele Werkstätten geschlossen oder arbeiten mit reduzierter Besetzung. Reparaturen können sich daher deutlich verzögern. Häufig werden Fahrzeuge zunächst auf Werkstatthöfe oder in Depots abgeschleppt. Falls nötig, kann der ADAC einen Weitertransport in eine geöffnete Werkstatt organisieren. Diese Zusatzleistung kann jedoch die vertraglich vereinbarte Kostengrenze von 300 Euro überschreiten.
Im Sommer sind neun ADAC-Pannenhelfer ("Gelbe Engel") direkt in Südfrankreich im Einsatz – etwa in den Regionen rund um Bordeaux, Montpellier, Avignon und Cannes. Sie unterstützen Urlauber in der Hauptreisezeit direkt vor Ort. Dennoch weist der ADAC darauf hin, dass bei Überlastung oder Verzögerungen kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.