Dürfen Lkw in Baustellen links fahren? 
 
Autobahnbaustellen sind der ultimative Nerventest für Autofahrer. Zwei Spuren, kaum Platz, und dann zieht ein Lkw so weit nach links, dass kein Pkw mehr vorbeikommt. Für viele sieht das nach Schikane aus, für andere nach purer Notwehr. Wie so oft im Straßenverkehr liegt die Wahrheit dazwischen.
In den meisten Baustellen misst die linke Spur kaum mehr als zwei Meter. Für Pkw reicht das, für Lkw nicht. Deshalb schreibt der Gesetzgeber kein generelles Überholverbot vor – er überlässt die Entscheidung den Verkehrszeichen und der Vernunft. Die StVO verlangt: möglichst weit rechts fahren. Nur, wenn’s eben möglich ist. Wer zu weit links bleibt und andere behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Selbstschutz oder Blockade?
Viele Lkw-Fahrer geben an, sie müssten links fahren, um keine Leitplanken oder Spiegel zu beschädigen. Verständlich – ihr Fahrzeug ist schlicht breiter als die Spur. Wird die linke Spur aber kilometerweit blockiert, obwohl der Platz es zuließe, ist die Grenze überschritten. Dann geht’s nicht mehr um Sicherheit, sondern um Machtausübung. Und die kann juristisch als Nötigung gelten – mit Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug.
In der Praxis wird vieles geduldet, solange erkennbar ist, dass der Lkw aufgrund der engen Fahrspur kaum Handlungsspielraum hat. Doch wer bewusst behindert, macht sich angreifbar. Entscheidend ist die Absicht: Wird jemand absichtlich am Fahren gehindert, zählt das als Nötigung – selbst wenn kein Unfall passiert.
Was Pkw-Fahrer besser lassen sollten
Auch wer sich provoziert fühlt, darf nicht zurückschlagen. Lichthupe, dichtes Auffahren oder Handzeichen können schnell selbst als Nötigung gewertet werden. Wer glaubt, systematisch blockiert worden zu sein, sollte Ort, Zeit und Kennzeichen notieren und den Fall später melden, statt im Baustellenstau Rache zu üben.
 

 
                 
                