VW muss grundsätzlich Schadenersatz zahlen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat VW im Dieselskandal grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz an Fahrzeughalter verpflichtet. Wer sein Auto wandeln möchte, muss sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, so das Urteil.
In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal (Az. VI ZR 252/19) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag (25.5.2020) fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die mit dem Auto bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Mit ihrer Entscheidung bestätigen die BGH-Richter ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Gegen das Koblenz.r Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.
Richtungweisende Entscheidung
Mit seinem Grundsatz-Urteil weist der Bundesgerichtshof die Revision des Diesel-Käufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück und gibt damit die Linie für viele Tausend noch laufende Schadenersatz-Gerichtsverfahren gegen VW vor. Nach VW-Angaben sind dies bundesweit noch rund 60.000 Fälle. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt. Das BGH-Urteil lässt dennoch viele Rechtsfragen ungeklärt. Für Juli 2020 hat der BGH bereits weitere drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, andere sollen folgen.
Auf Diesel-Besitzer, die sich bereits auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich mit VW eingelassen haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.
VW reagiert auf Richterspruch
Der Autobauer hat unmittelbar auf das Urteil reagiert und es als einen Schlusspunkt bezeichnet. VW will Klägern mit Einmalzahlungen nun eine pragmatische und einfache Lösung anbieten. Wie hoch diese sein werden, hänge aber vom jeweiligen Einzelfall ab.