Kabinett beschließt Gesetz - mal wieder
Die Bundesregierung hat den rechtlichen Rahmen für zentrale Digitalprojekte im Straßenverkehr beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 5.11.2025 verabschiedet hat, sollen Führerschein, Fahrzeugpapiere und Parkraumbewirtschaftung schrittweise digitalisiert werden.
Ziel ist es, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und Bürger sowie Kommunen zu entlasten. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte: "Wir im BMV bringen die Digitalisierung von Verwaltung und Verkehr entschlossen voran – für einen handlungsfähigen Staat und eine moderne Infrastruktur, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtert."
Digitaler Führerschein soll bis Ende 2026 verfügbar sein
Künftig soll der Führerschein auch digital auf dem Smartphone nachweisbar sein. Der klassische Kartenführerschein bleibt gültig, kann jedoch bei Bedarf zu Hause bleiben. Der digitale Nachweis soll vor allem die Nutzung von Mietwagen und Carsharing-Angeboten erleichtern. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll der nationale digitale Führerschein bis Ende 2026 verfügbar sein – und damit deutlich früher als der europaweite Start im Jahr 2030.
Die technische Umsetzung orientiert sich an der EUDI-Wallet, der europäischen digitalen Identitätsplattform. Der digitale Führerschein wird als Ergänzung eingeführt, nicht als Ersatz für die bisherige Karte.
Smarte Parkraumbewirtschaftung und digitale Kontrolle
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzespakets betrifft die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung. Künftig sollen Kommunen Parkvorgänge kennzeichenbasiert erfassen können, etwa durch Scan-Fahrzeuge anstelle klassischer Parktickets. Dadurch sollen Kontrollen effizienter und Personalressourcen gezielter eingesetzt werden können.
Digitale Systeme ermöglichen zudem, blockierte Rettungswege oder Radspuren schneller zu erkennen. Parkgebühren sollen künftig per App oder QR-Code bezahlt werden können.
Bessere Zugänglichkeit von Fahrzeugdaten
Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind Änderungen geplant. Technische Fahrzeugdaten, Rückrufinformationen und sogenannte Übereinstimmungsbescheinigungen sollen künftig online abrufbar sein. Nutzer können über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer gezielt Informationen zu einzelnen Fahrzeugen abrufen.
Für diese Angebote schafft der Gesetzentwurf die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen.
Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße verboten
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält der Entwurf außerdem ein ausdrückliches Verbot des sogenannten Punktehandels. Die Weitergabe oder das Anbieten von Punkten im Fahreignungsregister soll künftig mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Verkehrssünder ihre Verstöße durch die Übertragung auf andere Personen verschleiern. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat weiter beraten.
Gesetz wurde schon mal verabschiedet
Bereits Mitte 2024 hatte die EU mit ihrer neuen Führerscheinrichtlinie unter anderem die Wege für digitale Fahrzeugpapiere und den digitalen Führerschein freigemacht. Die Ampel-Koalition hatte das gleiche Gesetzesvorhaben kurz vor den Neuwahlen im Februar 2025 verabschiedet, es aber nicht mehr in den Gesetzgebungsprozess überführen können.
Bisher haben alle Vorstöße, die Fahrzeugpapiere oder gar den Führerschein zu digitalisieren, nicht gefruchtet. Selbst das Projekt des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU), einen simplen Übertrag des physischen Führerscheins in eine Smartphone-Wallet zu ermöglichen, war 2021 technisch gescheitert.
