NRW erlaubt Straßensperren

Ein Erlass des Verkehrsministeriums in NRW erlaubt es Kommunen, gefährliche Situationen vor Schulen zu entschärfen. Bei Bedarf mit Straßensperren.
Das Bild vor Schulen, Kindergärten oder Kindertagesstätten ist vielfach dasselbe. Eltern bringen und holen ihre Kinder mit dem Auto. Auf den Straßen vor den Einrichtungen herrscht entsprechend sehr dichter Verkehr mit einem hohen Gefahrenpotenzial für die Kinder.
Straßen rund um Schulen temporär sperren
Um solche Situationen zu entschärfen, hat das Verkehrsministerium in Nordrhein-Westfalen jetzt in einem Erlass festgelegt, dass Kommunen Straßen vor Schulen zeitweise sperren dürfen – auch ohne, dass der bisher obligatorische Nachweis über eine Gefährdungslage erbracht werden muss. Kommunen haben mit dem Erlass fortan eine rechtssichere Möglichkeit, präventiv Regelungen zu schaffen, bevor etwas passiert.
Gesperrt werden dürfen aber nur lokale Straßen im näheren Umfeld von Schulen oder Kindergärten, keine Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Zudem dürfen die Sperren immer nur temporär verhängt werden. Eine dauerhafte Sperrung ist nicht mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar. Solche zeitlich beschränkten Durchfahrtverbote lassen sich mit Schildern, Schranken oder versenkbaren Pollern realisieren. In jedem Fall müssen jedoch Anwohner von der Beschränkung ausgenommen werden.
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Darüber hinaus empfiehlt das Verkehrsministerium in NRW den Kommunen, in der Nähe der entsprechenden Einrichtungen Bring- und Abholzonen einzurichten, um den Elterntaxi-Verkehr zu steuern.
Fast ein Fünftel nutzt das Elterntaxi