Gebühr für das Blockieren von Ladesäulen

Der Energiedienstleister EnBW führt am 2. November 2020 eine Blockiergebühr ein. Wer nach dem Ladevorgang mit seinem Elektroauto den Ladepunkt blockiert, wird dafür zur Kasse gebeten.
Fahrer von Elektroautos kennen das. Ein anderes Fahrzeug parkt an der Ladesäule, obwohl der Ladevorgang bereits abgeschlossen wurde. Oftmals ist es die Vergesslichkeit des Nutzers, manchmal Vorsatz. Umgeparkt wird nicht immer, um den Ladepunkt für andere Autos freizumachen.
Der Energieanbieter EnBW will hier gegensteuern. Ab 2. November 2020 verlangt EnBW an den Ladesäulen des eigenen "HyperNetz", zu dem über 100.000 Ladepunkte zählen, eine Gebühr für das unnötige Blockieren der Flächen.
9,75 Cent pro Minute als Zusatzgebühr
Die Parkzeit zum Laden von Strom wird damit auf vier Stunden begrenzt. Wer länger als vier Stunden vor einer EnBW-Ladesäule steht, muss 9,75 Cent pro zusätzlicher Minute zahlen. Abgerechnet wird über die EnBW mobility+ – App. Wer mit der Roaming-Karte eines anderen Anbieters lädt, dürfte wohl höhere Kosten in Rechnung gestellt bekommen. Die eigene App soll EnBW-Kunden aber in der vierten Stunde bevorteilen, sie gilt für diese Nutzer als Kulanzzeit. Erst ab der fünften Stunde wird die Blockiergebühr fällig.
Die maximale Zusatzgebühr für das Blockieren der Ladesäulen begrenzt EnBW auf 11,70 Euro je Ladevorgang. Damit sollen vergessliche Fahrer geschützt werden.