Briten müssen bald wieder EU-Bußgelder zahlen
Briten müssen seit dem Brexit keine Bußgelder für Verkehrsverstöße in der EU zahlen. Das soll sich ändern. Beim Gipfeltreffen zwischen EU und Großbritannien gab es dazu Gespräche.
Im Januar 2020 unterzeichnete die britische Regierung das Austrittsabkommen aus der EU, nach einer Übergangsphase ist das Vereinigte Königreich seit 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Für Festlandeuropäer einigermaßen unbekannt: Seitdem müssen britische Autofahrer nicht mehr für Verkehrsverstöße in der EU geradestehen, wenn sie nicht an Ort und Stelle zur Verantwortung gezogen wurden. Wer als Brite in der EU bei Dunkelrot über eine Blitzerampel bretterte oder viel zu schnell in eine Radarfalle raste, musste nach der Rückkehr auf die Insel keine Verfolgung fürchten. Grund dafür: Mit dem Brexit hatte sich Großbritannien auch aus dem EU-weiten Rahmenbeschluss verabschiedet, der die Eintreibung von Geldbußen aus EU-Ländern im Heimatland vorsieht.
Straffrei nach Brexit
Voraussetzung für solche länderübergreifende Ahndung von Verkehrsverstößen ist der Datenaustausch, bei dem beispielsweise eine Behörde in Deutschland den italienischen Kollegen auf Antrag die Halterdaten eines deutschen Autofahrers übermittelt. Auch bei der Eintreibung von Bußgeldern ist das Heimatland des Verkehrssünders behilflich, in Deutschland kümmert sich das Bundesamt für Justiz darum. Nur britische Verkehrssünder waren seit dem Brexit fein raus.
Das dürfte sich künftig ändern. Am 19. Mai fand in London ein Gipfeltreffen zwischen Vertretern der EU und der britischen Regierung statt, bei dem über zahlreiche Annäherungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union debattiert wurde. Neben den großen Themen etwa zur Sicherheitspolitik oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit stand dort offenbar auch das Thema Bußgeld-Vollstreckung auf dem Programm, wie britische Medien berichten. Demnach soll Großbritannien der im Januar 2025 in der EU eingeführten "Crossborder Enforcement"-Richtlinie (CBE-RL) beitreten, die den Austausch von Daten zu Verkehrsverstößen zwischen den Mitgliedstaaten stark erweitert.
Zu den bislang EU-weit acht grenzüberschreitend geahndeten Verkehrsverstößen
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahren unter Drogen-Einfluss
- Fahren ohne Sicherheitsgurt
- Rotlichtverstöße
- Unbefugte Nutzung von Fahrstreifen (z. B. Busspuren)
- Fahren ohne Helm
- Nutzung eines Smartphones während der Fahrt
kommen mit der neuen Richtlinie, die bis 2027 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, die zusätzlichen Punkte
- Zu dichtes Auffahren
- Gefährliche Überholmanöver
- Gefährliches Parken oder Stehenbleiben
- Überfahren von durchgezogenen Linien
- Fahren entgegen der vorgeschriebenen Richtung
- Missachtung der Rettungsgassenpflicht
- Fahren mit überladenem Fahrzeug
- Missachtung von Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge
- Fahrerflucht
- Missachtung der Regeln an Bahnübergängen
hinzu. Auf die teils empfindlichen Bußgelder aus der Europäischen Union können sich dementsprechend bald auch die Bürger in Großbritannien "freuen".