Bußgelder bis zu 3.000 Euro möglich
Seit dem 20. Januar 2025 gilt in Griechenland das neue Gesetz 5170/2025, das die Nutzung von Wohnmobilen im öffentlichen Raum stark einschränkt.
Obwohl das Gesetz bereits Anfang des Jahres in Kraft trat, setzten die Behörden bislang auf Aufklärung und Ermahnungen. Mit Beginn der Urlaubssaison 2025 greifen Polizei und Hafenbehörden nun konsequent durch – es drohen empfindliche Strafen bei Verstößen.
Ziel der Regelung ist es nach Angaben des griechischen Tourismusministeriums, Natur, Kulturerbe und öffentliche Ordnung zu schützen. Das sogenannte "freie Stehen" mit dem Wohnmobil außerhalb von Campingplätzen soll damit unterbunden werden. Auch private Grundstücksbesitzer sind betroffen.
Was jetzt in Griechenland für Camper gilt:
- Übernachten und Campieren außerhalb lizensierter Campingplätze ist verboten – etwa an Stränden, Wäldern, Küsten oder archäologischen Stätten.
- Privatpersonen dürfen nur ein Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück dulden. Weitere Fahrzeuge bedürfen einer offiziellen Genehmigung.
- Das Parken auf öffentlichen Flächen ist nur bis zu 24 Stunden zulässig – auch in Wohngebieten oder auf normalen Straßenparkplätzen.
- Markisen ausfahren, Stühle aufstellen oder Essen zubereiten außerhalb eines Campingplatzes ist untersagt.
- Bußgelder beginnen bei 300 Euro pro Person und Fahrzeug. In schweren Fällen – etwa bei Missachtung oder Flucht – drohen bis zu 3.000 Euro Strafe oder drei Monate Haft.
- Gemeinden können spezielle Flächen ausweisen, auf denen Wohnmobile auch außerhalb von Campingplätzen erlaubt sind – allerdings nur mit klarer zeitlicher Begrenzung.
- Die 24-Stunden-Regel wird als Verwaltungsmaßgabe strikt durchgesetzt, obwohl sie nicht wörtlich im Gesetz steht. Sie ergibt sich aus ergänzenden Vorschriften und der offiziellen Kommunikation der Behörden.
- Eine Vorab-Reservierung auf Campingplätzen wird in der Praxis vielerorts notwendig – spontane Reisen sind deutlich erschwert.
Das Gesetz bezieht sich unter anderem auf bereits bestehende Vorschriften wie Artikel 10 des Gesetzes 392/1976 und Artikel 7 des Gesetzes 4276/2014, die das Wildcampen an sensiblen Orten untersagen. Mit der Neuregelung wird die Einhaltung dieser Vorgaben erstmals flächendeckend kontrolliert und sanktioniert.
Breite Kritik an strikter Regelung
Tourismusverbände und Reisemobilclubs kritisieren die Regelung als überzogen und warnen vor negativen Auswirkungen auf den Individualtourismus. Das griechische Tourismusministerium verweist dagegen auf den Schutz der öffentlichen Infrastruktur und die Gleichbehandlung aller Urlauber.
Besonders betroffen sind deutsche Urlauber: Jährlich reisen Tausende mit dem Wohnmobil durch Griechenland. Wer weiterhin in antiken Stätten, Bergdörfern oder an Küsten unterwegs sein will, muss seine Route nun genau planen und offizielle Stellplätze nutzen.
Das Tourismus-Ministerium unterstreicht in seiner Mitteilung: "Wir schützen das öffentliche Interesse und stärken die Rechtsstaatlichkeit. Besucher mit Wohnmobilen dürfen nur auf lizenzierten Campingplätzen parken, die alle Anforderungen erfüllen."