Darf der das, oder ist das Nötigung?

Dürfen Lkw-Fahrer in Autobahn-Baustellen die linke Spur blockieren, um Pkw-Fahrer am Überholen zu hindern? Klingt nach Selbstschutz, aber auch nach Nötigung, was wahr ist.
In Autobahnbaustellen kommt es regelmäßig zu Situationen, die viele Autofahrer verärgern. Lkw fahren auf der rechten Spur oft so weit links, dass Pkw sie nicht mehr überholen können – selbst dort, wo die linke Spur eigentlich freigegeben ist. Was für die einen nach Rücksichtslosigkeit aussieht, erklären andere mit Sicherheitsgründen. Doch was ist rechtlich zulässig – und wo beginnt eine Straftat?
Baustellen mit engen Spuren
Baustellen auf Autobahnen sind meist zweispurig, wobei die linke Fahrspur oft nur etwa zwei Meter breit ist. Für viele Pkw reicht das, für Lkw jedoch kaum. Der Gesetzgeber hat Überholverbote in Baustellen nicht generell festgelegt – sie müssen ausdrücklich ausgeschildert sein.
Wenn ein Lkw so weit links fährt, dass andere Fahrzeuge nicht mehr vorbeikommen, obwohl dies technisch möglich wäre, stellt sich die Frage: Ist das noch regelkonform oder bereits eine Behinderung?
Rechtslage und mögliche Folgen
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet zum Fahren möglichst weit rechts (§ 2 StVO). Auf Autobahnen gelten dabei gewisse Ausnahmen bei dichtem Verkehr. Wer allerdings bewusst weiter links fährt als nötig und dadurch andere behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird die Spur gezielt blockiert, kann auch der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt sein.
Mögliche Konsequenzen:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: 80 Euro, 1 Punkt
- Gefährdung durch zu weit links Fahren: 100 Euro, 1 Punkt
- Nötigung im Straßenverkehr: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Führerscheinentzug möglich
Wie Polizei und Behörden damit umgehen
In der Praxis wird das Fahren nahe der Mittellinie oft toleriert, wenn die Spur sehr eng ist. Viele Lkw-Fahrer argumentieren, sie müssten so fahren, um rechts keine Baken oder Leitplanken zu touchieren. Wird die linke Spur jedoch über längere Strecke blockiert, ohne dass dies durch die Enge notwendig ist, liegt ein klarer Verstoß vor.
Juristen weisen darauf hin, dass nicht jede Fahrweise sofort strafbar sei. Entscheidend ist die Absicht: Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gezielt und über einen längeren Zeitraum behindert oder gefährdet, kann das als Nötigung gewertet werden.
Empfehlungen für Pkw-Fahrer
Autofahrer sollten in Baustellen gelassen reagieren. Auch wenn der Eindruck entsteht, ein Lkw wolle Überholmanöver absichtlich verhindern, ist es ratsam, Ruhe zu bewahren. Zu dichtes Auffahren, Lichthupe oder aggressive Gesten können selbst als Nötigung gelten und juristische Folgen haben.
Besser ist es, Abstand zu halten und auf ein Ende der Baustelle zu warten. Wer glaubt, bewusst über längere Strecke blockiert worden zu sein, kann den Vorfall dokumentieren – etwa mit Ort, Zeit und Kennzeichen. Eine Anzeige kommt in Betracht, wenn das Verhalten des Lkw-Fahrers nicht mehr durch die Fahrbahnsituation erklärbar ist.