Für kleine Budgets – mit Hürden

Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2026 eine reaktivierte E-Auto-Förderung – gezielt für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie für kleine Unternehmen. Zugleich fällt das Programm strenger aus als früher: Gefördert werden nur rein elektrische Modelle bis 45.000 Euro netto, mit klaren Auflagen.
Die Bundesregierung will die staatliche Förderung von Elektroautos reaktivieren. Ziel ist es, den Absatz bezahlbarer E-Modelle zu steigern und dabei vor allem Geringverdiener, Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie kleine Unternehmen zu unterstützen.
Was gefördert werden soll – und was nicht
Vorgesehen ist eine Kaufprämie von bis zu 4.000 Euro, sofern das gewünschte rein elektrische Modell einen Netto-Listenpreis unter 45.000 Euro aufweist. Die Regelung soll nur für Fahrzeuge gelten, die weniger als 50 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen; Plug-in-Hybride bleiben damit von der Förderung ausgeschlossen. Laut Medienberichten soll auch der Kauf gebrauchter E-Autos einbezogen werden.
So funktioniert der Neustart ab 2026
Der neue Umweltbonus soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Anträge können ab diesem Zeitpunkt gestellt werden; die Auszahlung erfolgt rückwirkend nach der Zulassung des Fahrzeugs. Zuständig ist – wie schon bei der früheren Förderung – das BAFA.
Wer besonders profitieren soll
Die Förderung zielt darauf ab, Menschen mit geringerem Einkommen sowie kleine Unternehmen beim Umstieg auf Elektromobilität zu unterstützen. Im Raum steht eine Einkommensgrenze von 45.000 Euro brutto jährlich; dieser Wert wurde bislang nicht offiziell bestätigt.
Politischer Rahmen und Finanzierung
Rund um den Autogipfel vom 9. Oktober 2025 verständigten sich die Regierungsparteien auf neue Kaufanreize. Die Mittel von drei Milliarden Euro bis 2029 sollen aus dem EU-Klimasozialfonds und dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) kommen.