Acht Jahre Garantie – mit einem Aber
Seit dem 1. Januar 2026 bietet Honda ein erweitertes Garantieprogramm für Neuwagen an. Statt der bisher üblichen dreijährigen Herstellergarantie können Kunden künftig von einem Garantiezeitraum von bis zu acht Jahren profitieren.
Neu ist weniger die Dauer als das Prinzip: Die Garantie verlängert sich automatisch, sofern die Wartungsvorgaben eingehalten werden. Honda bezeichnet das neue Modell als Service-Activated-Warranty (SAWA). Es baut auf der regulären dreijährigen Neuwagengarantie auf und verlängert den Garantieanspruch anschließend jährlich – allerdings nur bei Einhaltung bestimmter Bedingungen. So sind bis zu acht Jahre Garantie oder maximal 160.000 Kilometer möglich, je nachdem, was zuerst erreicht wird.
Voraussetzung für die jährliche Garantieverlängerung ist die Einhaltung des von Honda vorgegebenen Wartungs- und Inspektionsplans bei einem autorisierten Vertragspartner. Vorgeschrieben ist zudem die Verwendung freigegebener Original-Ersatzteile. Wird ein Service ausgelassen oder verspätet durchgeführt, kann der Garantieanspruch entfallen.
Was die Garantie wirklich abdeckt – und was nicht
Inhaltlich entspricht die Service-Activated-Warranty im Wesentlichen einer klassischen Herstellergarantie. Sie deckt Material- und Herstellungsfehler an zentralen Fahrzeugkomponenten wie Motor, Getriebe oder elektrischen Systemen ab. Verschleißteile wie Bremsen, Kupplung oder Reifen sind nicht inbegriffen. Ein weiterer Vorteil: Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden. Auch bei einem Halterwechsel bleibt der Garantieanspruch bestehen, sofern die Wartungsvorgaben weiterhin erfüllt werden. Das macht die Fahrzeuge später auch als Gebrauchtwagen attraktiver.
Die neue Garantie gilt europaweit und startet zunächst in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg. Kunden in diesen Märkten sind damit auch bei Fahrten außerhalb des Zulassungslandes abgesichert.
