
2022 müssen Autofahrer in Deutschland mit einigen kleineren Änderungen rechnen.
2022 müssen Autofahrer in Deutschland mit einigen kleineren Änderungen rechnen.
Der Gesetzgeber hat zwar wegen der Corona-Pandemie die Frist verlängert, aber: Bis 19. Juli 2022 müssen alte Führerschein-Dokumente, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, gegen fälschungssichere Scheckkarten ausgetauscht werden. Wer die Frist versäumt, muss sich danach auf ein Bußgeld einstellen.
Ab wann die Neuregelung greift, steht noch nicht fest, aber sie soll definitiv kommen: Die DIN-Norm 13164 regelt, was verpflichtend in einem Verbandskasten zu sein hat. Ab kommendem Jahr soll es ein Muss sein, einen Mund-Nasen-Schutz im Erste-Hilfe-Set zu haben.
Die neue Bundesregierung plant zwar die Entkriminalisierung von Cannabis - unter dem Einfluss der Droge Auto zu fahren bleibt jedoch untersagt. Bereits ab einem Nanogramm THC im Blut droht eine MPU. Ausnahmen gibt es nur für Konsumenten medizinischen Marihuanas.
Neufahrzeuge müssen ab 2022 verpflichtend über einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten verfügen. Dieser überwacht das Tempo und meldet sich, wenn der Fahrer zu schnell unterwegs ist.
Weitere Fahr- und Sicherheitsassistenten sind für Neuwagen ab 2022 Pflicht: Der Rückfahrassistent erkennt Hindernisse hinter dem Fahrzeug, der Notbremsassistent kann selbstständig bremsen, ein Spurhalteassistent warnt, wenn Fahrer ihre Spur verlassen.
Die Energiesteuer-Ermäßigung für Autogas-Pkw läuft aus. Die Steuerbegünstigung verringerte sich bereits in den vergangenen Jahren schrittweise - am 31.12.2022 geht sie ganz zu Ende.
Am 28. Mai 2022 tritt eine Regelung in Kraft, die Betreiber von E-Ladesäulen dazu verpflichtet verbraucherfreundlich über die Preise des Ladens zu informieren. Öffentlich zugängliche Säulen müssen außerdem das Ad-hoc-Laden ohne Vertrag ermöglichen.
Wer einen Vollstromer fährt, hat ab 2022 die Möglichkeit, sein eingespartes CO2 an Unternehmen zu verkaufen. Jährlich können dadurch mehrere hundert Euro zusammenkommen.
Die Innovationsprämie zur Förderung von Elektrofahrzeugen wird bis Ende 2022 verlängert. Will heißen: Auch im nächsten Jahr können Autofahrer für ein neues E-Auto einen staatlichen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro erhalten.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Regelung beim Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen: Wird ein Mangel am Fahrzeug ersichtlich, steht der Verkäufer zwölf statt bisher sechs Monate in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Schaden beim Kauf nicht vorhanden war. Erst danach dreht sich die Beweislast um.