Diese Fehler kosten 80 Euro und einen Punkt

Viele Autofahrer unterschätzen das Rechtsfahrgebot, oder kennen die Details nicht. Wer zu lange auf der Mittelspur bleibt, riskiert Bußgeld und gefährliche Situationen.
"So lange rechts niemand fährt, bleibe ich lieber in der Mitte." Diesen Satz kennt fast jeder, der regelmäßig Autobahn fährt – ob als eigene Begründung oder von anderen. Doch was wie eine vernünftige Abwägung klingt, kann vor Gericht teuer werden. Denn das Rechtsfahrgebot der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt eben nicht pauschale Komfortentscheidungen, sondern verlangt in § 2 Absatz 2 ausdrücklich: "möglichst weit rechts fahren."
Was viele nicht wissen: Die StVO erlaubt nur unter bestimmten Bedingungen das Fahren auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen. Dabei hilft eine weitgehend unbekannte Faustregel – die sogenannte 20-Sekunden-Regel. Doch deren Anwendungsbereich ist begrenzt und in der Praxis oft missverstanden.
Nur eine Richtlinie, kein Freifahrtschein
Die Regel geht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1989 zurück (Az. 2 Ss (OWi) 318/89). Demnach darf man bei Kolonnenverkehr auf dem rechten Fahrstreifen dann auf dem mittleren bleiben, wenn ein Wechsel nach rechts nur für weniger als 20 Sekunden freie Fahrt ermöglichen würde. Der Gedanke dahinter: Ein ständiges Wechseln zwischen den Spuren ist gefährlich und belastet den Verkehrsfluss.
Doch diese 20-Sekunden-Regel gilt streng genommen nur auf zweispurigen Autobahnen. Bei dreispurigen Fahrbahnen verlangt die Rechtsprechung eine "erheblich längere" freie Fahrstrecke rechts, bevor man auf der Mittelspur bleiben darf. Wie lang genau? Das lässt das Gesetz offen.
Kolonnenverkehr und falsche Gewohnheiten
Die häufigste Fehlerquelle liegt in Situationen mit Kolonnenverkehr: Auf allen drei Spuren herrscht dichter, aber noch fließender Verkehr. Auf der rechten Spur entstehen immer wieder Lücken, aber eben keine durchgehend freie Fahrt. Wer hier reflexhaft auf der Mittelspur bleibt, weil es bequemer ist, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
Denn: Die StVO verlangt aktives Mitdenken. Wer die Möglichkeit hat, für längere Zeit rechts zu fahren, muss dies tun, selbst wenn die rechte Spur nur sporadisch besetzt erscheint. Entscheidend ist nicht das subjektive Empfinden, sondern der objektive Fahrverlauf.
80 Euro und ein Punkt für Mittelspur-Blockierer
Laut Bußgeldkatalog drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn Autofahrer ohne berechtigten Grund auf der mittleren oder linken Spur bleiben und dadurch andere behindern. Das gilt insbesondere, wenn schneller fahrende Fahrzeuge überholen möchten und durch das blockierte Fahrverhalten behindert werden.
Ein zentrales Problem: Die Regelung bleibt schwammig. Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung geben klare Zeit- oder Streckenvorgaben, ab wann ein Spurwechsel verpflichtend wird. Das führt zu Unsicherheit und zur paradoxen Situation, dass viele lieber auf der Mittelspur bleiben, um keine abrupten Manöver durchführen zu müssen.
Doch damit wird das eigentliche Ziel des Rechtsfahrgebots – die Ordnung und Sicherheit des Verkehrsflusses – konterkariert. Statt klarer Regeln müssen Autofahrer auf Erfahrung, Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung vertrauen. Nicht immer mit gutem Ausgang.