Thermofenster erlaubt

Vorgängermodell des GLC ist der GLK. Produziert wird er seit Oktober 2008, vom Rückruf sind die Baujahre ab 2012 betroffen. Insgesamt baute Mercedes von der Baureihe X 204 gut 540.000 Exemplare.
Daimler hat einen Rechtsstreit mit einem Kunden wegen angeblich manipulierter Abgasbehandlung gewonnen – der Streit geht aber in die nächste Runde.
Der Eigentümer eines nach der Abgasnorm Euro 5 eingestuften Mercedes GLK 220 CDI von 2014 hatte den schwäbischen Autohersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung verklagt. Der Kläger vermutet, dass Daimler in seinem Auto eine illegale Abschaltvorrichtung auf Basis einer Prüfstandserkennung und eines sogenannten Thermofensters installiert hat. Bei einer Prüfstandserkennung würde das Abgasreinigungssystem möglicherweise nur auf dem Prüfstand korrekt arbeiten und im normalen Straßenverkehr herunterfahren. Ein Thermofenster bedeutet, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich korrekt arbeitet – die Hersteller begründen dies vorwiegend mit einem Schutz für bestimmte Bauteile.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart machte deutlich, dass der Thermofenster-Einwand keine Bedeutung hat: Im GLK sei diese Technik zwar installiert, aber EU-Normen erlauben ausdrücklich deren Installation, um Schäden an Bauteilen wegen Überhitzung zu verhindern. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass das Thermofenster gegen EU-Recht verstoße – dies hätte er aber machen müssen, da im Zivilverfahren die Beweislast meistens beim Kläger liegt.
Haftung bei möglicher Prüfstanderkennung kompliziert
Beim Vorwurf der Prüfstands-Erkennung war die Lage etwas komplizierter. Es ist nicht geklärt, ob der besagte GLK überhaupt mit einer solchen Erkennung ausgerüstet ist. Falls er es ist, wäre weiterhin unklar, wer bei Daimler dafür haften würde. Der Kläger wollte den Daimler-Vorstand für die vermutete Prüfstands-Erkennung haften lassen, weil die Manager seiner Meinung nach davon wissen mussten. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und führte aus, dass die Tatsache, dass ein Unternehmen einen Vorstand habe, nicht automatisch bedeute, dass dieser das vollumfängliche Wissen seiner Mitarbeiter teile.
Bundesgerichtshof nächste Station
Für Daimler ist es das bundesweit sechste Urteil in zweiter Instanz – alle Urteile sind zugunsten des Autoherstellers gefallen. Das OLG Stuttgart ließ ausdrücklich eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu – der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rast betonte, dass die aufgeworfenen Fragen einer grundsätzlichen Klärung durch das höchste deutsche Zivilgericht bedürfen. Der Vertreter der Anklage, Rechtsanwalt Gerrit Hartung, kündigte an, dass man auf jeden Fall den Weg zum BGH beschreiten werde.