Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Im Jahr 2023 gab es rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland, meist mit Blechschäden. Nach einem Unfall entstehen viele Fragen bezüglich Verhalten, Schuld und Reparaturkosten. In solchen Situationen ist es ratsam, schnell Unterstützung zu suchen. Die Gutachter von TÜV SÜD bieten umfassende Hilfe, von der Schadenaufnahme bis zur Kommunikation mit Versicherungen. Sie geben auch wertvolle Tipps für das richtige Verhalten nach einem Unfall.
Nach einem Unfall kann es viele Probleme geben, von der Reparatur bis zum Ärger mit der Versicherung und den Kosten. Die klare und unabhängige Schadenbeurteilung ist entscheidend für eine schnelle Einigung, und TÜV SÜD bietet ein neutrales Schadengutachten als beste Grundlage. Marco Schmickler von TÜV SÜD betont die Wichtigkeit dieser Schadenbewertung für alle Parteien bei einem Unfall.
NICHT SCHULDIG UND SCHULDIG
Als Erstes muss der Unfallort abgesichert werden. Dabei unbedingt darauf achten, sich nicht selbst zu gefährden. Feststellen, ob es Verletzte gibt. Wenn ja: 112 anrufen. Im Hinblick auf die Schadenregulierung lohnt es sich, gleich Bilder vom Unfallgeschehen und den Schäden zu machen. Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, auf jeden Fall die Polizei rufen. Wichtig: Keinerlei Schuldeingeständnisse machen und keine Vereinbarungen unterzeichnen.
AN DEN HAKEN
In Hinblick auf einen Abschleppwagen gilt es erst einmal zu schauen, inwieweit der überhaupt nötig ist – da gilt die Schadenminderungspflicht. Wenn in diesem Sinne das Abschleppen notwendig ist, werden die Kosten vom Kfz-Haftpflichtversicherer übernommen. Der Schuldige muss die Kosten fürs Abschleppen in der Regel selbst bezahlen – außer es gibt in den Kaskobedingungen anderslautende Vereinbarungen.
IN DIE WERKSTATT
Die Werkstatt dürfen Geschädigte sowie Verursacher selbst aussuchen, es sei denn, bei der Kaskoversicherung besteht in Bezug auf Eigenschaden eine Werkstattbindung. Als Geschädigter darf ich die Werkstatt immer aussuchen.
ERSATZWAGEN?
Den gibt es nur für das Unfallopfer. Und dass nur, wenn ein tatsächlicher Nutzungsausfall durch die Reparatur oder bei einem Totalschaden besteht. Bei Kaskoschäden gilt: kein kostenloses Leihauto. Es sei denn der Kaskovertrag weist explizit das Recht auf ein Ersatzfahrzeug aus. Achtung: Habe ich tatsächlich ein Anrecht auf ein Ausfallauto, muss das meinem eigenen Fahrzeug entsprechen.
ZUM GUTACHTER
Im Haftpflichtschadenfall steht dem Nichtschuldigen ein Gutachter zu. Der Schuldige hat in der Regel kein Recht darauf. Bei einer Teilschuld (Quote) kann mit der Quotenvorrechtregelung und einem Kaskovertrag ein Anrecht auf einen Gutachter bestehen. Dabei wird der Schaden von beiden Versicherungen getragen.
ZU TÜV SÜD
Es ist ratsam, von Anfang an professionelle Unterstützung zu suchen. TÜV SÜD-Sachverständige kooperieren mit Autohäusern bei Schadenbewertungen und bieten vor-Ort-Beratung. Sie sammeln Beweise, ermitteln Schadenumfang und Wertminderung sowie Reparaturdauer. Ein großer Vorteil: Autohäuser können direkt mit der Versicherung abrechnen, wodurch Geschädigte keine Vorauszahlung leisten müssen. Sie stehen auch bereit, wenn juristische Hilfe nötig werden sollte. Dazu gehören die umfangreiche Beratung und Unterstützung bei der Kommunikation mit Versicherungen und der gegnerischen Partei." Umfangreiche Beratung gibt es natürlich auch für diejenigen, die den Unfall verursacht haben. Die TÜV SÜD-Fachleute klären anhand des Versicherungsvertrags, welche Rechte der Schuldige hat.
IMMER DABEI
Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten für jeden Fahrgast. Bei Kfz mit mehr als dreieinhalb Tonnen Gewicht muss zusätzlich eine Warnleuchte mit an Bord sein. Hilfreich nach dem Crash: Eine Kamera oder ein Handy, um Ort und Hergang zu dokumentieren. Genau nachzulesen ist alles im kostenlosen TÜV SÜD-Unfallratgeber. Die Broschüre und viele weitere Tipps rund um den Unfall gibt es in jedem Service-Center und im Internet unter: www.tuvsud.com/schadengutachten