So vermeiden Sie hohe Strafen auf der Urlaubsfahrt

promobil zeigt die Regularien zur Gewichtsüberschreitung des Reisemobils im In- und Ausland und was gegen das Übergewicht im Fahrzeug hilft.
Habe ich auch wirklich alles dabei? Beim Packen für den Urlaub hat man viele Dinge im Kopf – da gerät die Zulassungsbeschränkung des Reisemobils schnell in Vergessenheit. promobil zeigt die Regularien im In- und Ausland und was gegen das Übergewicht im Fahrzeug hilft.
- Bußgeldkatalog Deutschland
- Bußgeldkatalog Europa
Nicht nur diejenigen, die eine lange Liste an Sonderausstattungen haben, kennen das Problem: die Zuladungsreserven bei Wohnmobilen sind oft knapp bemessen. Es gibt viele Szenarien, die die Zuladungsreserven überschreiten, sprich: Die Differenz zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und dem zulässigen Gesamtgewicht ist höher als gesetzlich erlaubt.
Zum einen sind einige Wohnmobile bereits ab Werk schwer. Zum anderen ist eine größere Besatzung schwerer und braucht zusätzliches Gepäck. Gerade Familien oder Reisende mit viel Sportequipment kommen mit den verfügbaren Gewichtsreserven schnell an ihre Grenzen. In solchen Fällen hat der Stauraum dazu verleitet, mehr einzupacken als man darf.
Gewichtsüberprüfung durch die Polizei
Eine Gewichtskontrolle des Wohnmobils kann von den zuständigen Behörden jederzeit stattfinden. Die Kontrollen erfolgen in den meisten Fällen an Autobahnen. Wird ein Wohnmobil von der Polizei aus dem Verkehr gezogen, ist ein Teil der allgemeinen Verkehrskontrolle dann ein Blick auf das Fahrzeuggewicht. Dazu wird auf eine mobile Waage zurückgegriffen. In einem solchen Fall kommt es nicht nur auf das Gesamtgewicht an, sondern auch auf das zulässige Gewicht der einzelnen Achsen.
Ab wann ein Fahrzeug als überladen gilt, legt in Deutschland die StVZO fest – die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog fallen bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen bei einer Missachtung der Vorschriften zwischen 10 und 235 Euro an – für Fahrer und auch Fahrzeughalter, sollte sich Letzterer auf dem Beifahrersitz befinden. Bei schwereren Fahrzeugen kann das Bußgeld auf 425 Euro ansteigen. Denn je höher das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, desto höher fällt die Strafe bei einer Überladung für Fahrer und Halter aus.
Ein Fahrverbot auf deutschem Gebiet gibt es zwar nicht, dafür ab 20 % Überladung einen Punkt in Flensburg. Denn übersteigt das Gesamtgewicht die zulässige Gesamtmasse um mehr als 20 Prozent, folgt ein Eintrag im Verkehrszentralregister. Eine Weiterfahrt ist erst dann möglich, wenn das Gewicht gemäß den Angaben im Fahrzeugschein reduziert wurde. Welche Bußgelder in welchem Fall gelten, haben wir für Sie in der Tabelle weiter unten im Text aufgelistet.
Bußgelder im Ausland
Bei unseren Nachbarn sieht die Rechtslage anders aus. Während einige Länder auf einen Toleranzbereich setzten, sind andere Länder streng und messen ohne Toleranzgrenze. Ansonsten unterscheidet sich die Art der Staffelung und die Höhe der Bußgelder beachtlich.
Während zum Beispiel in Dänemark nahezu jedes Kilogramm zählt, gibt es in anderen Staaten wie den Niederlanden, Schweden oder der Schweiz eine feste Staffelung. In Frankreich werden maximal 750 Euro fällig. Bei unseren österreichischen Nachbarn geht es da erst richtig los: Ab einer Überladung von 15 Prozent wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Strafe wird dann von Fall zu Fall individuell ermittelt, bis zu 5.000 Euro sind möglich.
Wie steht es eigentlich um die Strafzahlung im Ausland?
Seit 2010 gilt der von der EU verabschiedete Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung. Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach: Bußgelder, die nicht sofort bezahlt werden, können per Bescheid ins Heimatland verschickt werden. Das soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Eine Ausnahme bildet Belgien. Hier muss das Bußgeld sofort bar gezahlt werden.
Welche Gefahren entstehen bei Überladung?
Richtig teuer kann es bei einem Unfall werden. Denn Bußgelder sind nur ein Aspekt, auf einen anderen weist Rechtsanwalt Rüdiger Zipper hin: "Besteht bei einem Unfall der Verdacht, dass die Unfallursache auf eine Überladung zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Schadensbegleichung verweigern – unter Umständen, ohne eine Toleranz einzuräumen. Ob dann ein 3,5-Tonnen-Fahrzeug mit 3.590 Kilo bereits als überladen gilt, muss ein Gericht entscheiden."
Bei der Thematik sollte deshalb frühestens der zweite Blick auf die Bußgeldtabelle fallen und der erste in den Fahrzeugschein. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist das zulässige Gesamtgewicht unter den Ziffern F1 und F2 zu finden, bei älteren Fahrzeugen im Ziffernfeld 15. So weiß jeder, wie viele Kilos das Reisemobil schleppen darf – um dann später im schlimmsten Fall nicht selber abgeschleppt zu werden. Denn ein überladenes Fahrzeug verhält sich beim Bremsen, Beschleunigen und Kurvenfahren anders. Sinkt die Fahrstabilität, steigt das Unfallrisiko. Eine Gefahr sowohl für andere Verkehrsteilnehmer als auch für die Insassen – Stichwort: herumfliegende Ladung. Extrakilos schaden auch den Reifen, die bei Überladung keinen optimalen Halt garantieren.
Wie verteile ich Gewicht und Gepäck im Wohnmobil richtig?
Schon die Umsetzung ein paar einfacher Tipps schafft Abhilfe: Im Grunde sollte das Thema Beladung bereits beim Reisemobilkauf eine Rolle spielen. Denn schon der Grundriss bestimmt die Gewichtsverteilung auf den Achsen.
Eine eingebaute Markise und Klimaanlage drücken unter anderem die Zuladung. Auch die Platzierung von Frisch- und Schmutzwassertank sollte unter die Lupe genommen werden. Denn deren Inhalte verändern die Lage. Dort, wo das Wohnmobil grundrissbedingt schwer ist, sollte mit weiterem Gepäck gespart werden, zum Beispiel in der Küche. Auch die Heckgarage, die zweifelsohne großzügiges Laden suggeriert, sollte mit Augenmaß beladen werden. Denn hier wirkt die Hebelwirkung – vor allem bei Fahrzeugen mit Überhang. Ein Fahrzeug mit langem Überhang ist daher für einen Motorradträger nur bedingt passend.
Schwere Gegenstände gehören zwischen die Achsen, am besten in den Doppelboden, festgezurrt mit einem Gurt. Als Fausregel gilt: Schweres nach unten, Leichtes kommt in die Oberschränke. Offene Ablagen bleiben während der Fahrt leer, damit beim Bremsen nichts herumfliegt.
Wer vor der Reise mit dem Gewicht auf Nummer sicher gehen möchte, fährt auf die Waage. Bei Prüforganisationen wie TÜV und Dekra kann gewogen werden. Ist das Gefährt zu schwer, den Wassertank leeren und erst am Zielort befüllen. Essens- und Getränkevorräte können im Urlaubsort gekauft werden.
Im Grunde gilt beim Packen das Motto: Weniger ist mehr.