Wohnmobil-Basiswissen – Parken und Übernachten

Wenn auf Tour die Müdigkeit zuschlägt und kein Stell- oder Campingplatz in der Nähe ist, bleibt nur die Übernachtung am Straßenrand. Doch wann ist das überhaupt erlaubt und worauf muss man achten?
In Deutschland gilt beim Parken die Faustregel: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist gestattet. Ein zugelassenes Reisemobil darf also im öffentlichen Raum ohne Weiteres geparkt werden, und zwar ohne zeitliche Beschränkung. Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Schilder klar ersichtlich sein.
Ein Sonderfall ist das Parken auf dem Gehweg: Das ist nur dort rechtens, wo es ein Schild ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung gilt jedoch nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Da gängige Reisemobile deutlich schwerer sind, dürfen sie also in der Regel nicht auf dem Gehsteig geparkt werden. Ab und zu trifft man auch auf das blaue Parkplatzschild mit einem weißen Zusatzschild mit einem Reisemobil.Piktogramm: Hier dürfen ausschließlich Reisemobile parken.
Das Übernachten im Fahrzeug geht über das bloße Parken hinaus und unterliegt daher anderen Regeln. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist es erlaubt, eine Nacht im Fahrzeug zu verbringen. Man geht dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus. Vorsicht: Parken ist nicht dasselbe wie Campieren. Verzichten Sie daher auf das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Ausfahren der Markise. Sonst wird aus der gestatteten einmaligen Übernachtung doch noch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Das mehrmalige Übernachten an derselben Stelle, beispielsweise einem öffentlichen Parkplatz, ist ebenfalls eine Sondernutzung, die genehmigt werden muss.
Eine legale Sondernutzung stellt das Übernachten auf Stellplätzen dar. Die Dauer des zulässigen Parkens regelt hier die Satzung, die beispielsweise durch Aushänge einsehbar sein muss.
An Autobahnen ergeben sich für Reisemobil.ahrer gleich mehrere Probleme. Zum einen berücksichtigt die Parkplatz-Beschilderung Reisemobile oft nicht: Sind nur Pkw und Lkw explizit genannt, dürfen Reisemobile mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eigentlich nirgendwo legal parken. Das Verkehrsministerium verweist diesbezüglich auf die Länder, die aufgefordert wurden, auch für Reisemobile ausreichend Parkraum an Autobahnen zu schaffen. Reisemobile über 3,5 Tonnen dürfen auf den Lkw-Plätzen stehen – empfehlenswert ist es aber mit Blick auf den Lärm nicht. Außerdem müssen Lkw-Fahrer die vorgeschriebenen Ruhepausen einhalten, man sollte ihnen also aus Rücksichtnahme nicht ohne guten Grund die Parkplätze streitig machen.
Apropos Ruhepausen: Das Übernachten an Autobahnen sollte man sich gut überlegen. Vor allem – aber nicht nur – in Frankreich hört man immer wieder von Überfällen. Lässt es sich gar nicht vermeiden, helfen die Tipps von promobil.
Fünf promobi-Tipps zum sicheren Parken und Übernachten
- Wertsachen verstecken: Suchen Sie schon vor Reiseantritt verdeckte Ablagefächer im Reisemobil.
- Risiko minimieren: Wenn möglich, meiden Sie stark befahrene Routen, hier schlagen Diebe häufig zu.
- Sichtbar sein: Parken Sie an einer gut beleuchteten und einsehbaren Stelle – Sichtschutz ist kontraproduktiv.
- Krach machen: Rufen, hupen, Licht – bei einem Einbruchversuch müssen Sie sich bemerkbar machen.
- Konfrontation vermeiden: Keine Waffen! Der Einbrecher könnte besser damit umgehen als das Opfer.