Ab Januar 2017 herrscht in Paris Vignetten-Zwang
Im Kampf gegen die Luftverschmutzung verschärft Paris die Fahrverbote. Seit dem 01.Januar 2017 ist die Crit'Air-Vignette Pflicht, ohne Plakette drohen ab sofort Geldstrafen. Ab April 2017 gilt das auch für deutsche Touristen.
Seit September 2016 werden in Paris Geldbußen für Fahrverbots-Verstöße verhängt. Diese Strafe beträgt nun nicht länger 35, sondern mindestens 68 Euro. Geahndet wird ab dem ersten Januar 2017 das Fehlen der sogenannten Crit'Air-Vignette, die nun an jedem Auto kleben muss, das in den Pariser Umweltzonen unterwegs ist. Ab April diesen Jahres gilt diese Regelung auch für Touristen – ab März 2017 sollen die Plaketten für Ausländer erhältlich sein. Vorher haben Frankreich-Besucher keine Geldstrafe zu befürchten.
Die neuen Fahrverbote sehen vor, dass nach dem Stichtag keine Autos mit einer Erstzulassung vor 1997 mehr an Werktagen in die Stadt einfahren dürfen. Die neue Regelung erfasst diesmal auch Motorräder. Für die gilt sogar eine noch strengere Regelung. Hier gilt als Stichtag für die Erstzulassung den 1. Juni 1999. Von der Neuregelung sollen rund 10 % der in Paris registrierten Fahrzeuge betroffen sein.
Frankreich führt Umweltplaketten ein
Das Fahrverbot gilt werktags von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend. Am Wochenende haben alle Fahrzeuge wieder freie Fahrt. Wer zu den Sperrzeiten mit einem unzulässigen Fahrzeug erwischt wird, den erwarten seit diesem Jahr Strafen zwischen 68 und bis zu 450 Euro im Wiederholungsfall.
Für das Jahr 2020 haben die Franzosen bereits eine weitere Verschärfung angekündigt. Dann sollen im Pariser Stadtgebiet nur noch Autos fahren dürfen, die nach dem 1.1. 2011 zugelassen wurden. Bereits schon länger in Kraft ist das Fahrverbot für Busse und Lkw mit einer Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2001.
Parallel zu den neuen Fahrverboten wurden in Frankreich zum 1. Juli 2016 Umweltplaketten ähnlich wie in Deutschland eingeführt. Hierbei werden die Fahrzeuge in Abhängigkeit von ihren Emissionen in sechs Klassen eingeteilt, die jeweils mit einer farbigen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet werden. In den ersten sechs Monaten konnte diese Plakette kostenlos bezogen werden, nun wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro erhoben. Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 1997 erhalten keine Plakette. Die Klasse 1 ist für elektrisch angetriebene Modelle reserviert.