Bei Facebook: 50 Euro Strafe für Emoji-Beleidigung

Polizeibeamte sollte man nicht beleidigen - auch nicht per Facebook. Das musste jetzt ein österreichischer Nutzer am eigenen Leib erfahren.
Einem österreichischen Facebook-Nutzer ist ein Emoji eines ausgestreckten Mittelfingers jetzt zum Verhängnis geworden. Der Mann hat Post von offizieller Stelle bekommen und soll eine Strafe in Höhe von 50 Euro zahlen, wie das österreichische Newsportal "heute.at" berichtet, dem auch die entsprechende Strafverfügung vorliegt.
Das kosten Hasskommentare:
- Strafe 1.200 Euro: "Also für diese abartigen Worte vom Verbrecher Gabriel gehört dieser standrechtlich erschossen! !! Dieser Assi ist weitaus schlimmer als die Nazis!!"
- Strafe 1.380 Euro: "Dieses Pack gehört gesteinigt und an die Wand gestellt. Allen voran diese erbärmliche Drecksau von OB Jung, dieser Voll-Assi."
- Strafe 2.000 Euro: Merkel muss öffentlich gesteinigt werden."
- Strafe 4.800 Euro: "Ich bin dafür, dass wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut da reinstecken."
- Strafe 5.000 Euro: "Sogesehen haben die Juden am Holocaust des 2. Weltkrieges auch selber Schuld. Vor allem die im Warschauer Ghetto..."
- Strafe 7.500 Euro: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast (bayerisch für Nichtsnutz, Anm. d. Red.). Lieferung frei Haus." (Als Kommentar zu einem Spendenaufruf für Flüchtlinge)
- 10 Monate Haft: Ein 47-jähriger Mann bezeichnete Flüchtlinge als "Dreckszeug", "Ratten" und "Abschaum von Invasoren" und schlug vor, Konzentrationslager wieder einzuführen.
- Zwei Jahre und drei Monate Haft: Man solle Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Helfer "an die Wand stellen und standrechtlich erschießen wegen Verrat am deutschen Volk".
Demnach habe der 26-Jährige in einer Facebook-Gruppe mit rund 5.900 Mitgliedern einen Post erstellt, in dem er auf einen "geschwindigkeitsmessenden Beamten" hinweist. Er habe "ein Emoji verwendet, welches aufgrund des verwendeten Wortes 'du' direkt an den Beamten gerichtet war und einen ausgestreckten Mittelfinger zeigt." Dies wiederum sei laut der Verfügung ein "grober Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit".
Ist das überhaupt strafbar?
"Motorrad steht versteckt im Wald Lg du [Mittelfinger-Emoji] echt unnötig so feige Verstecke [sic]", hatte der 26-Jährige laut dem Bericht unter anderem in seinem Post geschrieben. "Ein Polizist muss den Beitrag in der Gruppe gesehen und dann meine Daten ausgeforscht haben", sei der Mann sich sicher. Er wolle nun seinen Rechtsschutz bemühen und erst einmal in Erfahrung bringen, "ob man wegen sowas überhaupt gestraft werden darf".