KI-Training für Meta AI: Wie Verbraucher widersprechen können

Ab dem 27. Mai wird Meta öffentlich sichtbare Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer in Europa für das Training der eigenen künstlichen Intelligenz ("Meta AI") nutzen. Dazu gehören Beiträge, Kommentare, Profilinformationen und Bilder, die öffentlich auf Facebook, Instagram oder WhatsApp sichtbar sind. Millionen von Menschen sind davon betroffen. Daten- und Verbraucherschützer kritisieren die Pläne. Was es damit auf sich hat und wie sich Nutzer dagegen wehren können.
Meta holt keine Zustimmung der Nutzer ein. Stattdessen beruft sich das Unternehmen auf ein "berechtigtes Interesse" nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wer nicht möchte, dass seine Daten verwendet werden, muss aktiv widersprechen. Der Widerspruch muss bis spätestens 26. Mai 2025 eingehen. Danach dürfen bereits veröffentlichte Inhalte für das KI-Training genutzt werden. Ein späterer Widerspruch verhindert nur die künftige Nutzung - rückwirkend lässt sich nichts mehr ändern.
So funktioniert der Widerspruch bei Facebook
Der Weg zum Widerspruch ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Man startet im Facebook-Profil und öffnet dort "Einstellungen und Privatsphäre". Unter den "Einstellungen" versteckt sich ein Link zu den Datenschutzbestimmungen. In diesem langen Text findet sich ein unauffälliger Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Erst nach dem Anklicken öffnet sich das eigentliche Formular. Es ist in der Regel bereits mit den persönlichen Daten ausgefüllt und muss nur noch abgeschickt werden.
Auch Instagram-Nutzer müssen selbst aktiv werden
Auch bei Instagram ist der Weg nicht einfacher. Hier führt der Widerspruch über das eigene Profil und das Menü mit den drei Linien. Dort wählt man "Einstellungen und Aktivitäten", dann "Info" und gelangt schließlich zu den Datenschutzbestimmungen. Der Link zum Widerspruch ist - wie bei Facebook - im Fließtext versteckt. Nach dem Anklicken erscheint ein Formular, das ebenfalls nur bestätigt werden muss.
Wichtig: Der Widerspruch muss für beide Plattformen separat erfolgen. Wer nur bei Facebook widerspricht, erlaubt trotzdem die Nutzung seiner Instagram-Daten - und umgekehrt.
Und WhatsApp? Auch dort kommt Meta AI zum Einsatz
WhatsApp selbst enthält keine öffentlichen Inhalte. Dennoch spielt Meta AI auch hier eine Rolle. In der Chat-Übersicht erscheint künftig ein blauer Kreis - das ist die neue KI-Funktion. Wer mit ihm interagiert, etwa Fragen stellt, gibt automatisch Inhalte zur Bearbeitung frei. Private Nachrichten außerhalb dieser Interaktion sollen laut Meta unangetastet bleiben. Dennoch gibt es auch hier ein separates Widerspruchsformular - zu finden auf der Meta-Website. Allerdings ist es auch dort nicht leicht zu finden.
Verbraucherschützer schlagen Alarm
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Meta inzwischen abgemahnt. Der Vorwurf: Das Unternehmen informiere nicht offen genug über die geplante Datenverarbeitung. Außerdem sei der Zugang zum Widerspruch bewusst kompliziert gestaltet. Lange Texte, versteckte Links und das Fehlen einer zentralen Anlaufstelle erschweren es vielen, ihr Recht wahrzunehmen.
Fazit: Jetzt handeln und Datennutzung verhindern
Wer nicht möchte, dass Meta persönliche Inhalte für KI-Zwecke nutzt, sollte jetzt aktiv werden. Der Widerspruch muss rechtzeitig - bis spätestens 26. Mai 2025 - eingelegt werden. Und zwar für jedes Konto einzeln: Facebook, Instagram und gegebenenfalls WhatsApp. Wer das versäumt, erlaubt Meta, alle bis dahin veröffentlichten Inhalte dauerhaft für das KI-Training zu nutzen. Eine nachträgliche Sperrung ist nicht möglich.