Gleich, ob Verlust oder Diebstahl – wenn Sie feststellen, dass Ihre Kreditkarte oder Girocard (EC-Karte) weg ist, müssen Sie sofort handeln, damit kein finanzieller Schaden entsteht.
Wenn Sie im Urlaub feststellen, dass Ihre Kreditkarte oder die früher als EC-Karte bezeichnete Girocard verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie schnell aktiv werden, um finanziellen Schaden abzuwenden. Die Finanzjuristin der bayerischen Verbraucherzentrale Sibylle Miller-Trach hat hierzu einige Tipps zusammengestellt. Die hier beschriebenen Maßnahmen sollten Sie nach einem Verlust von Kreditkarte oder Girocard unverzüglich einleiten.
Die wichtigsten Schritte, wenn die Kreditkarte oder EC-Karte geklaut wurde
Karte sperren lassen:
Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie die Karte unverzüglich unter der Telefonnummer 116 116 sperren lassen. Falls Sie sich im Ausland aufhalten, ist die deutsche Vorwahl 0049 mitzuwählen. Alternativ können Sie auch die Rufnummer 0049 30 4050 4050 nutzen. Um eine Karte sperren zu lassen, benötigen Sie die Kartennummer Ihrer Kreditkarte beziehungsweise die IBAN-Nummer.
Nummern vorher aufschreiben:
Zur Vorbeugung empfehlen wir die Erstellung eines Notfallzettels mit den Telefonnummern, die Sie zum Sperren benötigen. Zudem sollten Sie auf dem Zettel die Kartennummer/IBAN notieren und den Zettel an einem sicheren Ort aufbewahren. So haben Sie die benötigten Daten im Notfall immer zur Hand. Nach der Kartensperrung haben Dritte keine Möglichkeit mehr, über Ihr Konto zu verfügen.
Anzeige erstatten:
Wenn die Karte gestohlen wurde, sollten die Betroffenen zudem unverzüglich eine Polizeidienststelle vor Ort aufsuchen und Anzeige erstatten.
Kuno-Meldung:
In Deutschland können Urlauber den Verlust ihrer Karte auch bei Kuno melden. Diese Meldung erfolgt durch die Polizei. Bei Kuno kooperieren Einzelhandel und Polizei miteinander, um Kartenmissbrauch zu verhindern. Sobald ein Unberechtigter eine Karte, die bei Kuno gemeldet wurde, nutzt, erhält der Kassierer an der Kasse eine Information über die Kartensperrung. Es ist dem Betrüger jetzt nicht mehr möglich, per Karte und Unterschrift im Geschäft zu bezahlen.
Beschaffung von Geld aus Ersatzquellen:
Sollte ein Urlauber im Ausland in die Situation kommen, ohne Zahlungskarten und ausreichend Bargeld dazustehen, kann er Zahlungsdienste wie Azimo, Money Gram, Paypal oder Western Union in Anspruch nehmen. Angehörige können über diese Dienstleister dem Betroffenen Geld schicken.
Alternative Bezahlmöglichkeiten über Google Pay oder Apple Pay:
Wenn Ihr Smartphone nicht verloren gegangen ist, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, per Google Pay auf einem Android-Smartphone oder per Apple Pay auf einem iPhone Zahlungen vorzunehmen. Um diese Bezahlverfahren nutzen zu können, müssen diese aber schon vor dem Antritt der Urlaubsreise eingerichtet worden sein. Zudem muss Ihre Bank diese Bezahlverfahren unterstützen. Hinweis: Mit diesen Bezahlverfahren können Sie nur bei Partnerunternehmen, also nur an diesem Verfahren teilnehmenden Unternehmen bezahlen.
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