Rente im Jahr 2018: Das ändert sich

2018 ändern sich zahlreiche Regelungen im Rentenbereich. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Reformen, durch die Sie mehr Geld vom Staat bekommen oder eventuell höher belastet werden.
Aufgrund der steigenden Löhne in Deutschland, soll 2018 auch das Rentenniveau um ca. 3 Prozent angehoben werden. Warum dies nicht für alle Rentner ein Grund zur Freude ist und weitere Neuregelungen im Rentenbereich, zeigen wir Ihnen in unserer Info-Box:
Rentenerhöhung
Für 2018 ist eine Rentenerhöhung um 3,0 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten geplant. Die Erhöhung ist jedoch abhängig von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland und soll im Frühjahr 2018 endgültig festgelegt werden.Rentenangleichung Ost/ West
Zum 1. Juli 2018 steigt der Rentenwert Ost auf 95,8 Prozent des Westwertes an. Bis zum 1. Juli 2024 wird der Rentenwert Ost jährlich um 0,7 Prozent angehoben und damit bis zu diesem Zeitpunkt eine hunderprozentige Angleichung des Rentenniveaus erreicht.Nachteil der Erhöhungen
Diese Erhöhungen sind nicht für alle Rentner Grund zur Freude: Aufgrund der Anhebung des Rentenniveaus müssen Rentner, die das steuerfreie Existenzminimum im kommenden Jahr überschreiten, Einkommenssteuer zahlen. Diese liegt 2018 bei 9.000 Euro für Alleinstehende und 18.000 Euro für Paare.Steuerfreibeträge für Neurentner schrumpfen
Wer 2018 in den Ruhestand geht, bezieht nur noch 24 Prozent der Rente steuerfrei. 2019 sind es dann nur noch 22 Prozent, bis im Jahr 2040 schließlich 100 Prozent der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Neurentner steuerpflichtig sind. Dieser Prozess der nachgelagerten Rentenbesteuerung ist seit 2005 in Kraft.Erwerbsminderungsrente wird verbessert
Wer ab dem 1. Januar 2018 als Neurentner eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird gegenüber einer Person, die diese bereits bezieht, besser gestellt. 2017 wurde die Zurechnungszeit noch bis zum 62. Lebensjahr berechnet und ab 2018 auf das 65. Lebensjahr ausgedehnt. Die Erhöhung ist immer abhängig vom Gehalt der betroffenen Person, liegt im Schnitt jedoch bei ca. 7 Prozent.Sinkende Rentenbeiträge für Beschäftigte
Ab dem 1. Januar 2018 werden Arbeitnehmern, anstatt der bisherigen 18,7 Prozent, nur noch 18,6 Prozent des Bruttogehaltes für die Rentenbeiträge abgezogen.