Test: Mit diesen Steuersparprogrammen verlieren Sie Geld

Eigentlich sollen Steuersparprogramme Ihnen dabei helfen, kein Geld zu verschenken. Doch ein Test von "Computer Bild" zeigt, dass die Software oft nur bei Standard-Fällen hilfreich ist.
Deutsche verschenken Geld an den Staat
Nach wie vor ist die Steuererklärung für zahlreiche Deutsche zu kompliziert. Daher verzichten viele darauf, sie abzugeben und schenken dem Staat Jahr für Jahr viel Geld.
Test von Steuersparprogrammen
Bei der Steuererklärung am heimischen PC sollen Steuersparprogramme helfen. Ob dem wirklich so ist, hat jetzt die "Computer Bild" getestet. Dafür ließen sie drei Musterfälle für typische Steuerzahler entwickeln und von sechs verschiedenen Programmen auswerten:
- Einen Single
- Ein Rentner-Ehepaar
- Eine Familie mit zwei Kindern
Bei der Bearbeitung zeigte sich, dass die Software-Hilfen bei der Steuererklärung nicht immer das optimale Ergebnis liefern. Während sie bei einfachen "Standard-Fällen" kaum Schwächen zeigten, leisteten sich bei komplexeren Abrechnungen fast ausnahmslos alle Programme einige Fehler. In diesen Fällen hätten die Nutzer ihnen zustehende Rückzahlungen verschenkt oder hätte zu viel Nachzahlen müssen.
Das sind die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung:
- Angaben vergessen
Ärgerlich ist es, wenn Ausgaben, die das Finanzamt erstattet, vergessen werden. Die Riester- und Rürup-Rente sind das beste Beispiel dafür. Diese können zwar von der Steuer abgesetzt werden, werden in der Praxis jedoch häufig vergessen, meint die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. - Barzahlung
Die Putzfrau oder den Handwerker schnell in bar bezahlen? Lieber nicht! Handwerksleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen sollten generell per Kartenzahlung oder Überweisung getilgt werden. Ohne Kontonachweis sind Steuervorteile nicht möglich. - Jahresabrechnungen vergessen
Handwerkerkosten oder Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, die aus der Jahresabrechnung der Hausverwaltung hervorgehen, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Die Gartenpflege oder Treppenhausreinigung fallen in diesen Bereich. - Miet-Verträge innerhalb der Familie
Die Miete muss mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen und der Vertrag muss einem Fremdvergleich standhalten, d.h. der Vertrag muss dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Eine regelmäßige Überweisung der Miete sowie eine jährliche Nebenkostenabrechnung sind Pflicht, damit der Vermieter anfallende Kosten voll absetzen kann. - Einträge vertauschen
Sorgfalt ist geboten: Werden Kosten in der falschen Zeile eingetragen, streicht das Finanzamt diese, überträgt sie jedoch nicht in die richtige. Die Folge: Rückzahlungen bleiben aus. - Fristen verstreichen lassen
Nach Erhalt des Steuerbescheids sollten Sie diesen umgehend auf Fehler überprüfen. Fehler können nur vier Wochen nach Erhalt des Bescheids gemeldet und behoben werden. Danach endet die Einspruchsfrist. Also: keine Zeit verlieren! - Falsche Bankverbindung
Ein neues Konto oder einfach nur ein Tippfehler? Im schlimmsten Fall kann Sie das Ihre Rückzahlung vom Finanzamt kosten. - Nachweise
Legen Sie sich ein Ablagesystem zu, in das Sie alle Ausgabennachweise einpflegen. Rechnungen für die Handwerker, Nachweise für eine OP oder das Fahrtenbuch für den Dienstwagen können die Rückerstattungen des Finanzamts in die Höhe treiben. - Außergewöhnliche Belastungen vergessen
Auch bestimmte Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhalts- oder Beerdigungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Zumindest dann, wenn alle Ausgaben addiert die zumutbare Eigenbelastung, welche sich aus Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ergibt, überschreitet. - Keine Steuererklärung
Die Mühen der Steuererklärung lohnen sich. Das Statistische Bundesamt zählte für das Jahr 2011 11,5 Millionen Steuerbürger, die durchschnittlich über 800 Euro ihrer Ausgaben erstattet bekamen.
Fünf der sechs getesteten Programme erhielten dennoch durchschnittlich gute Noten. Am besten schnitt das Programm "WISO Steuersparbuch 2019" ab. Den vollständigen Test kann man in der aktuellen Ausgabe von "Computer Bild" nachlesen.