Teure Zigaretten, mehr Rente - Das ist neu 2014

Seit 2014 sind eine Reihe neuer Gesetze in Kraft. Um welche es sich dabei handelt und welche Auswirkungen diese haben, erfahren Sie hier.
Das ändert sich für Autofahrer
Seit dem 1. Januar gilt der neue CO2-Grenzwert für Neuwagen. Statt bisher 110 Gramm dürfen Autos, deren Erstzulassung nach dem 31. Dezember erfolgte, nur noch 95 Gramm pro Kilometer ausstoßen. Andernfalls muss der Fahrzeughalter einen Kfz-Steuerzuschlag von zwei Euro bezahlen, und zwar für jedes Gramm über dem Limit. Ein weiterer wichtiger Stichtag ist der 1. Mai 2014. Dann tritt das reformierte Punktesystem für Autofahrer in Kraft. Zum Führerscheinentzug kommt es nun bereits bei acht Punkten. Sechs bis sieben Punkte haben eine Verwarnung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Allerdings verringert sich auch die Anzahl der Punkte, die man für Vergehen im Straßenverkehr erhält. Unklar ist derzeit noch, wie genau die Übertragung der alten Punkte erfolgen wird. Außerdem kommt es zu Änderungen bei den Tilgungsfristen: Punkte verjähren später, dafür verlängern sich die Fristen für einzelne Verstöße nicht mehr, sobald ein neuer vorliegt.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen
Besserverdiener müssen sich auf höhere Sozialabgaben einstellen, sofern ihr Monatsgehalt 2013 über den bisher geltenden Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Krankenversicherung lag. Diese Grenzen bestimmen, bis zu welcher Höhe Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben auf Einkommen entrichten müssen. Für alles, was darüber hinausgeht, fallen keine Abgaben an. Im neuen Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung um 150 Euro auf 5.950 Euro brutto im Monat (Westdeutschland) bzw. um 100 Euro auf 5.000 Euro (Ostdeutschland). Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung ist bundesweit einheitlich und erhöht sich um 112 Euro auf 4.050 Euro. Grund für die Anhebung ist die positive Einkommensentwicklung in Deutschland. Der GKV-Beitragssatz an sich bleibt unverändert und liegt derzeit bei 8,2 Prozent für Arbeitnehmer bzw. 7,3 Prozent für Arbeitgeber. Die maximale Zusatzbelastung durch die neuen Beitragsbemessungsgrenzen beträgt 307,74 Euro im Jahr. Für alle, die 2013 monatlich weniger als 3937,50 Euro verdient haben, hat all dies keinerlei Auswirkungen.
Rentenerhöhung um 2 Prozent wahrscheinlich
Die endgültige Entscheidung über die zukünftige Höhe der Renten steht noch aus und orientiert sich an der Lohnentwicklung dieses Jahres. Aller Voraussicht nach kommt es ab 1. Juli 2014 zu einer Anhebung von ca. 2 Prozent. Das jedenfalls legt der Rentenversicherungsbericht des Kabinetts nahe. Laut diesem seien Erhöhungen von 2,13 Prozent im Westen und 2,25 Prozent im Osten vorstellbar. Außerdem wäre gesetzlich eigentlich eine Senkung des Beitragssatzes um 0,6 Prozent vorgeschrieben, da sich in der Rentenkasse aktuell 31 Milliarden Euro an Rücklagen befinden. Dadurch würden die Arbeitnehmerbeiträge um insgesamt sechs Milliarden Euro sinken. Jedoch wird es dazu nicht kommen, da die Große Koalition den Überschuss unter anderem für die Finanzierung der aufgestockten Mütterrente eingeplant hat.
Mehr Flexibilität bei der Riester-Rente
Verschiedene Maßnahmen sorgen in Zukunft dafür, dass die Rieste-Rente an Attraktivität gewinnt. Die steuerliche Förderung verbessert sich und Sparer können ihre Riester-Guthaben einfacher entnehmen als bisher, ohne dadurch staatliche Förderungen zu verlieren. Die neue Regelung erlaubt beispielsweise förderunschädliche Entnahmen für die Umschuldung eines Immobiliendarlehens oder den barrierereduzierenden Umbau eines Eigenheims. Darüber hinaus gestaltet der Gesetzgeber das Wohn-Riestern flexibler und ermöglicht bei Umzügen die Übertragung von Förderungen auf die neue selbst genutzte Immobilie.
Höhere Steuerfreibeträge
Ein angehobener Grundfreibetrag sorgt 2014 für eine leichte steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer. Für Unverheiratete steigt er um 224 Euro auf 8.354 Euro. Eheleuten, die sich für eine Zusammenveranlagung entschieden haben, gesteht der Gesetzgeber einen gemeinsamen Freibetrag von 16.708 Euro zu. Möglicherweise steigt außerdem auch der Kinderfreibetrag, Im Gespräch ist eine Erhöhung von 4.368 Euro auf 4.440 Euro. In diesem Fall wäre auch ein höheres Kindergeld wahrscheinlich.
Tabaksteuer steigt ab Januar
2014 steht wieder einmal eine Erhöhung der Tabaksteuer an. Ob Raucher deswegen mehr für ihre Zigaretten bezahlen müssen, hängt davon ab, ob die Hersteller die zusätzliche Belastung an die Konsumenten weiterreichen. In der Vergangenheit verteuerte sich der Packungspreis dadurch um 4 bis 8 Cent. Wer selbstgedrehte Zigaretten bevorzugt, müsste für eine 40-Gramm-Packung Tabak etwa 12 bis 14 Cent mehr bezahlen.
Regierung stopft Steuerschlupflöcher
Das neue AIFM-Steueranpassungsgesetz schränkt die Möglichkeiten für Unternehmen, Steuern zu vermeiden, deutlich ein. Dies soll verhindern, dass den öffentlichen Haushalten Steuern in Milliardenhöhe entgehen, und international tätige Unternehmen dazu bewegen, Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten statt im Ausland. Auch die Steuervermeidung durch Goldgeschäfte soll künftig nicht mehr möglich sein. Des Weiteren wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Austausch steuerlich relevanter Daten mit den USA zu optimieren.
Zahlungsverkehr: Umstellung auf SEPA
Im Februar 2014 erfolgt die Umstellung des innerdeutschen und europäischen Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Verfahren, das die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften in Europa vereinheitlichen soll. Verbraucher und Unternehmen müssen künftig anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl die sogenannte IBAN angegeben. Anders als für Firmen gilt für Verbraucher jedoch eine Übergangsfrist. Bis zum ersten Februar 2016 können sie nach wie vor die alten Kontokennungen verwenden, die Banken wandeln diese dann automatisch um. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren, etwa bei der Bezahlung mit der Bankkarte an der Supermarktkasse, bleibt bis dahin uneingeschränkt möglich.