Unwetterschäden: Das muss die Versicherung zahlen

Unwetterschäden: Das muss die Versicherung zahlen
Welche Versicherung muss in welchen Fällen für Ihren Schaden aufkommen? Die Experten von anwalt.de geben Antwort.
Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, überflutete Keller: In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland immer wieder heftige Unwetter mit starkem Hagel, Gewittern und sogar Taifunen. Es gibt keine Versicherung, die sämtliche Kosten für Umweltschäden übernimmt. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung die Kosten welcher Risiken abdeckt.
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Wer für die verursachten Schäden aufkommt, hängt u. a. vom Einzelfall und von der Schadensursache ab. So kann beispielsweise die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Dach zuständig sein oder eine Kfz-Kaskoversicherung für Hagelschäden.
Schäden am Wohngebäude
Normalerweise sind Sturmschäden in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die alle Hausbesitzer abschließen müssen.
Allerdings gilt das erst ab Windstärke acht, was ca. 62 bis 74 km/h entspricht. Wer sich nicht sicher ist, kann über eine Wetterstation den genauen Wert ermitteln lassen.
Die Wohngebäudeversicherung kommt meist für Schäden am Haus auf, z. B. für abgedeckte Dächer oder beschädigte Schornsteine. Je nach Versicherungspolice können darin auch die Kosten für entstandene Schäden an Gartenlauben oder Garagen enthalten sein.
Vorsicht ist geboten bei Überschwemmungsschäden:
Diese sind oft nicht mitversichert. Wenn das Haus aufgrund von Starkregen oder einer Überschwemmung Schäden erleidet, übernimmt nur eine Elementarschadenversicherung die Kosten für die Reparaturen.
Diese Versicherung deckt auch das Risiko für Schäden durch Hagen, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche ab und kann als Zusatzversicherung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Schäden durch Schnee
Wenn aufgrund starker Schneefälle die Schneelast das Hausdach bedroht, ist nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern die Elementarschadenversicherung zuständig.
Allerdings sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, das Dach freizuräumen, damit der Schnee nicht als Lawine vom Dach gleitet und beispielsweise Passanten verletzt.
Im Falle von Eiszapfen, die sich vom Dach lösen und Autos oder Personen beschädigen, haftet der Hauseigentümer. Er muss im Schadensfall Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.
Daher sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, damit diese die Kosten dafür übernehmen kann.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn ein Gewitter auch Schäden innerhalb des Hauses angerichtet hat, z. B. wenn ein Baum in den Wintergarten gestürzt ist, zahlt die Hausratversicherung. Die Schäden an elektrischen Geräten sind ebenfalls über die Hausratversicherung abgedeckt.
Wenn jemand aber fahrlässig die Fenster offen lässt, obwohl es Sturmwarnung gab, und deswegen Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden, kann die Hausratversicherung die Leistung verweigern.
Schäden am Fahrzeug
Jeder, der eine Kfz-Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, erhält die Kosten für entstandene Schäden am Fahrzeug, also am Auto oder an Motorrädern, ersetzt. Hier werden auch Aufwendungen für Schäden erstattet, die aufgrund von Hochwasser entstanden sind.
Darüber hinaus sind alle Sturmschäden mitversichert, also auch diejenigen, die bei einer Windstärke von unter acht entstanden sind.
Ausnahme:
Wenn der Schaden an Ihrem Auto aufgrund eines Dachziegels eines anderen Gebäudes entstanden ist, können Sie sich direkt an den Hausbesitzer wenden. Dieser ist verpflichtet, Ihnen diesen Schaden zu ersetzen. Denn jeden Grundstücks- und Hauseigentümer trifft eine Verkehrssicherungspflicht.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich kontaktieren, also ohne schuldhafte Verzögerung. Viele übernehmen die Kosten nicht, wenn ein Schaden zu spät gemeldet wird. Mache Sie am besten vor den Aufräumarbeiten Fotos und erstellen Sie eine Liste mit den angefallenen Schäden.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, zerstörte Gegenstände nicht ohne die Zustimmung des Versicherers zu entfernen. Auch müssen Sie als Hausbesitzer darauf achten, dass beispielsweise eine undichte Stelle im Dach umgehend mit einer provisorischen Plane abgedeckt wird, damit keine Folgeschäden entstehen.
Haben Sie rechtliche Fragen? Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!