Verkehrssünder aufgepasst: Gericht verurteilt zum Lesen

Gerade Jugendliche testen ja gerne ihre Grenzen aus. Und nicht selten muss ein Gericht ihnen daraufhin die Leviten lesen. Das kann es, indem es den Jungspund z. B. dazu verurteilt, seinem Opfer einen Entschuldigungsbrief zu schreiben, monatelang auf das Internet zu verzichten oder – zu lesen. Das hat schließlich noch niemandem geschadet, oder?
Junger Motorradfahrer total neben der Spur?
Er fuhr weder einen zu heißen Reifen noch hatte er einen über den Durst getrunken. Trotzdem wurde ein 19-jähriger Lagerist mit seinem Kraftrad von der Polizei „aus dem Verkehr“ gezogen. Der Grund: Das hintere Nummernschild war am Bike nicht da, wo es sein sollte. Es hing vielmehr so schräg gekippt am Blech, dass es für Außenstehende nicht mehr lesbar war.
Ob der junge Biker da wohl selbst Hand angelegt hatte, um trotz Auslösens einer Radarfalle nicht als Halter des Feuerstuhls und Täter ermittelt werden zu können? Der Verdacht lag zumindest nahe, denn es war nicht das erste Mal, dass die Polizei deshalb auf ihn aufmerksam geworden war.
Urteil der Richterin: 20 Stunden Lesen
Die zuständige Richterin des Amtsgerichts (AG) München war wohl der Ansicht, dass die Strafe für den ersten Verkehrsverstoß keinen bleibenden Eindruck hinterlassen hatte. Sie ließ ihrer Kreativität deshalb freien Lauf – mit Erfolg. Denn ihre Art der Maßregelung wäre wohl für jeden Literaturverächter eine echte Strafe: Der junge Verkehrssünder muss nämlich wegen Missbrauchs von Kennzeichen nach § 22 I Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 20 Stunden lesen.
Wer hier allerdings aufatmet und glaubt, dass der junge Biker zu Hause seine liebsten Comics, Motorradzeitschriften oder „Schundromane“ lesen darf, irrt! Schließlich soll er sich aufgrund der Leseweisung „auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat“ auseinandersetzen.
Aus diesem Grund muss er nun die Hochschule München aufsuchen, mithilfe dortiger Studenten Bücher auswählen, die thematisch zu seiner Problem- oder Lebenslage passen – und diese von vorne bis hinten durchlesen. Doch nicht nur das: Der Lesefortschritt wird des Weiteren in diversen Gesprächen überprüft. Das Ganze gipfelt dann auch noch in einer Abschlussarbeit – hier kann der junge Verkehrssünder aber seinen Einfallsreichtum beweisen und über seine „Horizonterweiterung“ beispielsweise einen Rap schreiben.
(AG München, Urteil v. 08.06.2017, Az.: 1022 Ds Js 134042/17 jug)
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