Zusatzgebühren bei der Flugbuchung: Was ist erlaubt?

Flüge buchen wir inzwischen online – wie so vieles. Flugs vonstattengehen sollte der Ticketkauf am besten, zieht sich aber gerne mal in die Länge.
Flugbuchung – Zusatzleistungen und Endpreis
Neben dem eigentlichen Flugticket sollen Kunden diese und jene Zusatzleistung buchen. Auch ärgerlich: Selbst bei einem Nein zu solchen „Extras“ weicht der Flugpreis am Ende vom anfänglichen Angebot ab. Aufgrund undurchsichtiger Serviceentgelte ist der Flug auf einmal gar nicht mehr so billig. Dabei gelten für Zusatzleistungen wie für Preisangaben bei Flugbuchungen Regeln zum Verbraucherschutz.
Zum Versicherungsabschluss verleitender Buchungsvorgang
Eine Reiserücktrittsversicherung, damit es nicht so teuer wird, wenn man den Flug ungewollt sausen lassen muss z. B. wegen einer plötzlichen Erkrankung. Angebote solcher Zusatzleistungen finden sich regelmäßig bei Flugbuchungen beispielsweise für zusätzliche oder sperrige Sachen wie Golf- oder Tauchausrüstung. Dagegen ist im Grunde auch nichts einzuwenden.
Wie es nicht sein darf, zeigt das Angebot einer Reiseversicherung im Rahmen einer Flugbuchung. Über den Fall hat aktuell der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Grafisch und farblich war der Buchungsvorgang dabei so gestaltet, dass er Kunden zum Abschluss der mit weiteren Kosten verbundenen Versicherung verleitete. Wer sie nicht wollte, bekam erstmal Hinweise auf Kostenrisiken bei der Buchung ohne Versicherung. Außerdem war die dabei dargestellte doch noch zum Versicherungsabschluss führende „Weiter“-Schaltfläche grafisch auffällig gestaltet und rechts unten angeordnet – dort, wo Internetnutzer typischerweise klicken, um bei einer Online-Bestellung fortzufahren. Vergleichsweise unscheinbar war dagegen das „Weiter“ ohne Versicherung, in Form eines links unten angeordneten Textlinks.
Reiseversicherung und andere „Extras“ ja – aber „klar“, bitteschön
Eine solche Gestaltung verstößt jedoch gegen die Luftverkehrsdienste-Verordnung. Für oder gegen Leistungen, die für den Flug weder verpflichtend noch unerlässlich sind, müssen Kunden bewusst entscheiden können. Der Buchungsvorgang muss deshalb klar, transparent und eindeutig gestaltet sein. Davon war bei dem zugunsten des Versicherungsabschlusses gestalteten Bestellablaufs nicht mehr auszugehen. Der Anbieter hat ihn deshalb inzwischen geändert.
Endpreis nicht erst bei Buchung
Auch in einem weiteren Punkt musste der Anbieter den Buchungsvorgang korrigieren. Kunden, die mit einer American Express-Karte zahlten, mussten keine Bearbeitungsgebühr zahlen. Wer mit einer anderen Kreditkarte zahlte, hatte dagegen eine Servicepauschale zu berappen. Diese Kosten bekamen Kunden aber erstmals im dritten, mit „Zusammenfassung und Zahlung“ bezeichneten, Buchungsschritt zu sehen. Auch das ist nicht zulässig, da Kunden Flugpreise dadurch nicht richtig vergleichen können.
Deshalb ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen. Dieser muss neben dem Flugpreis die anwendbare Luftfrachtrate sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen. Wird der Endpreis erst am Beginn des eigentlichen Buchungsvorgangs angezeigt, ist das zu spät und unzulässig.
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