Auch wenn man für einen Zuschuss zur Brille infrage kommt, zahlt die Krankenkasse immer nur für die Brillengläser. Die Fassung muss selbst bezahlt werden.
Stellt Augenarzt oder Optiker fest, dass man eine Brille mit mehr als 6 Dioptrien benötigt oder beträgt etwa das Sehvermögen 30 Prozent oder weniger, bekommt man einen Zuschuss zur Brille von der Krankenkasse.
Kontaktlinsen zahlt die Krankenkasse nur bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von über 8 Dioptrien, bei einer Verwölbung der Hornhaut oder wenn nach einer OP die Augenlinse fehlt.