Drohnenpiloten aufgepasst - Haftpflichtversicherung checken!

Sobald eine Veränderung in den persönlichen Verhältnissen eintritt, muss der individuelle Versicherungsschutz gründlich überprüft werden. Nur so bleibt gewährleistet, dass die Versicherung im Schadensfall die entstandenen Kosten tatsächlich übernimmt. Vor allem Drohnenpiloten sollten ihre Police genau checken. Die nachfolgenden Informationen sollen helfen, die optimale Versicherung für den eigenen Bedarf zu finden.
Wichtigste Versicherung Private Haftpflicht
Besonders wichtig ist die private Haftpflichtversicherung, da sie zu den Bausteinen der Grundsicherung zählt. Gleich nach der Krankenversicherung bildet die private Haftpflichtversicherung die Basis der persönlichen Absicherung sowohl für Singles als auch für Familien. Sie kann im Schadensfall den finanziellen Ruin einer ganzen Familie verhindern. Denn nach dem deutschen Gesetz muss jeder für die von ihm verursachten Schäden in unbegrenzter Höhe haften.
Die meisten Menschen besitzen bereits eine private Haftpflichtversicherung und fühlen sich gut abgesichert. Doch was viele vergessen, ist die Tatsache, dass sich der Bedarf im Laufe der Jahre verändern kann. Deshalb ist es umso wichtiger die vorhandenen Policen von Zeit zu Zeit genau zu überprüfen und den Tarif gegebenenfalls anzupassen.
Ausgefallene Hobbys erfordern Anpassung des Versicherungstarifs
Ein Grund für notwendiges Handeln könnte ein neues Hobby sein. Die allermeisten Policen zur privaten Haftpflichtversicherung reichen bei risikoreichen Hobbys nicht aus. Dazu gehören zum Beispiel Wassersportarten wie Surfen und Kiten, ausgewählte Kampfsportarten und auch der Modellflug.
Zu einem regelrechten Trend haben sich im Laufe der vergangenen Jahre Drohnen entwickelt. Inzwischen schätzen Experten die Anzahl der Drohnen im deutschen Luftraum auf mehr als 400.000. Allerdings sind hier auch große Unterschiede zu verzeichnen. Die Palette der verschiedenen Modelle beginnt bei kleinen, sehr leichten Spielzeugen und reicht bis hin zu kiloschweren Drohnen, die eine Geschwindigkeit um die 100 km/h erreichen können. Und obwohl die Risiken ebenso unterschiedlich groß sind, gelten laut Luftverkehrsgesetz all diese Flugobjekte als Luftfahrzeuge, die versichert werden müssen.
Gründe für diese Bestimmung
Warum eine Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten Pflicht ist, liegt ganz klar auf der Hand. Eine Drohne kann abstürzen und schwere Schäden verursachen. So können beispielsweise hohe Sach- oder Personenschäden entstehen, die aus privaten finanziellen Mitteln in den meisten Fällen nicht beglichen werden können.
Ursache für solche Unfälle können technische Defekte, simple Bedienfehler oder unkontrollierbare externe Faktoren wie zum Beispiel Windböen oder Greifvogelattacken sein. Die Dimensionen, die Unfälle erreichen könnten, sind kaum abschätzbar, was einer der Hauptgründe für die gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht ist.
Neue Privathaftpflichtversicherung versichern auch Drohnen
Viele Drohnenpiloten sind sich der Versicherungspflicht und der enormen Risiken ihres Hobbys gar nicht oder nur teilweise bewusst. Dies könnte für viele Drohnen-Fans zu einer echten Gefahr werden. Zum einen weil sie im Schadensfall nicht versichert sind und zum anderen weil hohe Bußgelder fällig sind, wenn man beim Fliegen von den Behörden ohne einen Versicherungsnachweis erwischt wird. Denn dass dieser bei jedem Flug mitgeführt werden muss, ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grunde ist ein genauer Check des vorhandenen Versicherungsschutzes unbedingt notwendig.
Derzeit sind private Fluggeräte in kaum einer privaten Haftpflichtversicherung so versichert, wie es der Gesetzgeber im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verlangt. Versichert sein muss die Haftpflicht des Halters eines jeden Fluggeräts. Denn mit der Anschaffung des Fluggeräts ist der Halter für potenzielle Gefahrensituationen verantwortlich und haftet für alle Schäden, die mit seinem Fluggerät verursacht werden. Man spricht hier auch von einer Gefährdungshaftung durch Flugmodell, gegen die der Halter versichert sein muss.
Hier liegt das Problem der allermeisten privaten Haftpflichtversicherungen. Sie versichern wenn dann überhaupt nur den Besitz und den Gebrauch der Flugmodelle und können so ihren Kunden den für Kontrollen erforderlichen Versicherungsnachweis nach LuftVG gar nicht ausstellen. Zahlreiche private Haftpflichtversicherungen schließen sogar versicherungspflichtige Flugmodelle mit Motor komplett aus oder erlauben nur den Gebrauch auf Modellflugplätzen.
Diese Marktlücke bei privaten Drohnenpiloten haben neuere Anbieter erkannt. Sie haben sich auf den Bedarf der Piloten eingestellt und versichern die Modellflughalterhaftpflicht in ihrer privaten Haftpflichtversicherung gleich mit. So bieten zum Beispiel die Haftpflicht Helden aus Hamburg in Kooperation mit dem Traditionsversicherer NV-Versicherungen ein entsprechendes Komplettpaket mit Versicherungsnachweis für Drohnenpiloten an. Der Vorteil an der Versicherung der Halterhaftpflicht im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung liegt auf jeden Fall im Preis. Denn die Alternative wäre der Abschluss einer separaten Luftfahrtversicherung für die man einen extra Versicherungsbeitrag bezahlen muss.
Drohnenführerschein ist Pflicht
Seit dem 1. Oktober 2017 benötigen Drohnenpiloten einen speziellen Drohnen Führerschein, wenn sie Drohnen mit mehr als 2 Kilogramm fliegen lassen. Um diesen Kenntnisnachweis zu erhalten muss der verantwortungsvolle Umgang mit dem Fluggerät in einer Prüfung nachgewiesen werden. Es gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Weiterhin müssen seit 1. Oktober 2017 alle Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm gekennzeichnet werden. Das bedeutet, dass diese Drohnen mit einer feuerfesten so genannten Drohnen Plakette ausgestattet sein müssen.
Weitere Informationen zum Thema hat auch die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt.
Generell gilt: Wer sich eine Drohne anschafft, sollte vorab gut zu Haftungsfragen informiert sein. Schließlich bildet ein ausreichender Versicherungsschutz die Basis für dieses interessante Hobby.