Kopfschutz und Schutzbrille bleiben für Arbeitssicherheit unerlässlich

Um schwere Unfälle auf Baustellen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben für die persönliche Schutzausrüstung definiert. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind dazu angehalten, diese zu befolgen, wobei die Unternehmen dazu verpflichtet sind, die Ausrüstung ihren Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Durch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung soll vor allem die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt werden.
Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören verschiedene Ausrüstungselemente, die unterschiedliche Bereiche des Körpers schützen. Je nachdem, mit welchem Werkzeug gearbeitet wird, können das unter anderem folgende Dinge sein.
- Sicherheitsschuhe
- Sicherheitshandschuhe
- Schutzbrille
- Gehörschutz
- Schutzkleidung
- Kopfschutz/Helm
- Atemschutz
Beim Einsatz von Schleifmaschinen sind beispielsweise Schutzbrillen, die eng am Kopf liegen, unerlässlich. Auch der Atemschutz ist wichtig. Für die Arbeit am Schleifbock sollte es sich um eine Halbmaske mit mindestens FFP2-Klasse handeln. Weiterhin werden ein Hand- und Kopfschutz ergänzend zum Augenschutz für Arbeiten am Schleifbock und anderen Maschinen verlangt. Wer in größeren Höhen arbeitet, braucht auch hier eine persönliche Schutzausrüstung, wobei diese natürlich auf die Gefährdungslage abgestimmt sein muss. Bei Arbeiten in Laboren und Fabriken beispielsweise ist ebenso eine Schutzkleidung für den restlichen Teil des Körpers erforderlich.
Gesetzgeber sieht Arbeitgeber in der Pflicht
Nach Einschätzungen des Gesetzgebers muss in erster Linie der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter Zugang zur Schutzausrüstung erhalten. Demnach müssen die Unternehmen alle Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsschutz zu erhöhen und die Risiken für Gesundheit sowie Sicherheit zu minimieren. Auch wenn die persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt wird, befreit dies die Arbeitgeber nicht davon, weitere Schutzmaßnahmen zu treffen, die sowohl technischer als auch organisatorischer Art sein können.
Um Unfälle auf ein Minimum zu begrenzen, müssen Arbeitgeber also zunächst alle technischen Schutzmaßnahmen ergreifen, bevor schließlich die organisatorischen Maßnahmen erfolgen. Letztere umfasst allen voran die Unterweisung der Mitarbeiter zum richtigen Umgang mit den Maschinen. Die persönliche Schutzausrüstung fasst schließlich die dritte Säule ein.
Verschiedene Kategorien sollen bestmöglichen Schutz bieten
Bei der Auswahl und Zusammenstellung der Schutzausrüstung gilt es darauf zu achten, dass diese zum individuellen Arbeits- und Aufgabenbereich passt. Hier müssen drei Kategorien berücksichtigt werden. In erster Linie ist dabei die PSA-Kategorie I zu nennen, die für geringe Risiken vollkommen ausreichend ist. Schutzausrüstung der Kategorie I kann von den Benutzern leicht angelegt werden und schützt vor diversen geringen Unfallrisiken. Zu dieser Schutzausrüstung gehören beispielsweise Handschuhe.
Schutzhelme, Gehörschutz und Arbeitsschutzschuhe sind dagegen schon der Kategorie II zuzuordnen. Sie kommt für verschiedene Handwerks- und Bauberufe in Frage und beugt insbesondere schweren Verletzungen infolge von Unfällen vor. Darüber hinaus gibt es die Schutzausrüstung der Kategorie III, die sämtliche hohen Risiken abwenden soll. Hier geht es insbesondere um einen umfassenden Schutz vor irreversiblen Gesundheitsschäden sowie etwaigen tödlichen Gefahren, die sich aus der eigenen beruflichen Tätigkeit ergeben. In dieser Kategorie sind alle Ausrüstungselemente zu finden, die beispielsweise einen Absturz verhindern sollen. Aber auch Atemschutzmasken gehören in diesem Bereich zur unerlässlichen Schutzausrüstung.
Schutzausrüstung kann abweichen
Neben der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Schutzausrüstung gibt es eine Reihe von Ausrüstungselementen, die dieser nicht zugesprochen werden, für die Sicherheit der Mitarbeiter aber unerlässlich sind. Hierzu gehört beispielsweise die vom Betrieb ausgehändigte Arbeitskleidung. Auch Uniformen können die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz von Mitarbeitern unterstützen. Darüber hinaus werden verschiedene Ausrüstungen von Not- und Rettungsdiensten diesen zugesprochen. Auch persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr werden von dem Gesetzgeber an sich nicht vorgeschrieben, müssen aber eingesetzt werden, um schwere Unfälle zu vermeiden. Bei der Zusammenstellung der Schutzausrüstung gilt es zudem darauf zu achten, dass die Ausrüstungselemente gut sitzen, sodass schließlich auch die optimale Schutzfunktion gegeben ist.