Krieg in der Ukraine: So helfen Sie am besten

Der Krieg in der Ukraine löste eine Welle der Solidarität aus. Viele wollen aktiv werden und helfen. Das sollte bei Spenden und Hilfsangeboten beachtet werden.
Der Krieg in der Ukraine und das Leid der Bevölkerung bewegt die Menschen weltweit. Wie kann den Betroffenen vor Ort oder den bereits Geflüchteten am besten geholfen werden?
So können Sie helfen:
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Geldspenden
Zahlreiche Hilfsorganisationen sind in der Ukraine tätig, leisten humanitäre Hilfe und sind auf Geldspenden angewiesen. Eine Liste, die laufend aktualisiert wird, stellt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) zur Verfügung. In dieser sind besonders förderungswürdige Organisationen aufgenommen, die dafür das DZI-Spendensiegel erhalten haben. Dazu gehören zum Beispiel die UNO-Flüchtlingshilfe, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Caritasverband oder die Stiftung RTL - Wir helfen Kindern. Gespendet werden sollte ohne Zweckbindung, damit die Gelder flexibel eingesetzt werden können. So kann zum Beispiel auch Ländern geholfen werden, die Flüchtende aufnehmen.
- Sollte die Hilfsorganisation nicht über das Spendensiegel verfügen, rät das DZI dazu, die Kompetenz der Organisation genauestens zu überprüfen, damit das Geld auch ankommt und in der betroffenen Region wirksam und effizient Hilfe geleistet werden kann. Besonders bei Spendenaufrufen im Internet oder in sozialen Netzwerken ist Vorsicht geboten. Diesen sollte nur bei persönlichem Kontakt oder Verbindungen vertraut werden.
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Sachspenden und Freiwilligendienst
Viele Organisationen bitten seit einigen Tagen auch gezielt um Sachspenden. Dabei können sich die Spendende an Sammelstellen der örtlichen Wohlfahrtsverbände wie Deutsches Rotes Kreuz oder Caritas wenden. Auch lokale Sammlungen von Ukraine-Initiativen, Kulturzentren oder Vereine können Anlaufstellen sein, sofern diese laut DZI erkennbar die notwendige Logistik zum Transport der Sachspenden bereitstellen und über Ortskenntnisse und Kontakte in der Ukraine verfügen.
- Informationen über etwaige Initiativen bieten oftmals regionale, lokale oder städtische Plattformen wie "münchen.de", "koeln.de" oder "berlin.de". Ebenfalls beachtet werden sollten die von den Sammelstellen ausgegebenen Listen der am dringendsten benötigten Güter. Denn die Nachfrage nach Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung oder Decken kann unterschiedlich ausfallen. Bei einigen Vereinen können sich auch freiwillige Helfende melden (Fahrer, Dolmetscher usw.).
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Unterkunft
Schnelle und direkte Hilfe kann auch durch das zur Verfügung stellen von kostenlosen Unterkünften für flüchtende Menschen erfolgen. Dazu wurde bereits eine bundesweite Bettenbörse vom Elinor-Netzwerk, der GLS-Bank, der Suchmaschine Ecosia und der Spendenplattform Betterplace.org ins Leben gerufen: Auf "unterkunft-ukraine.de" können sich Hilfwillige mit ihren Daten und Infos zur Unterkunft anmelden.
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Im Formular können Aufenthaltszeiträume ab zwei Wochen gewählt werden. Auch Geflüchtete finden auf der Webseite die nötige Hilfe. Bei der Vermittlung von Schlafplätzen können ebenfalls Informationsangebote von Vereinen wie "Münchner Freiwillige - Wir helfen", Landkreisen oder Städten helfen.
Private Aufnahme Geflüchteter: Das sollten Sie wissen
- Ist die private Aufnahme Geflüchteter erlaubt?
Ja. Innerhalb der Europäischen Union dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer frei einreisen und bekommen zunächst einen Schutz von einem Jahr garantiert. Selbst als Mieter brauchen Sie laut dem Deutschen Mieterbund für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen keine Genehmigung von Ihrem Vermieter. Dauert der Aufenthalt länger, sollten Sie allerdings nach einer Erlaubnis fragen. - Wo melde ich mich, wenn ich jemanden aufnehmen möchte?
Empfohlen wird unter anderem das private Vermittlungsportal "Unterkunft Ukraine" . Weiter bieten die Bundesländer verschiedene Plattformen an, wie z.B. das Bayerische Innenministerium. - Darf ich unbegleitete Kinder aufnehmen?
Nein. Da Kinder besonderen Schutz bedürfen, ist das Jugendamt für die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger zuständig. Wer also geflüchtete Kinder aufnehmen möchte, wendet sich an das örtliche Jugendamt. - Muss ich die Aufnahme Geflüchteter bei den Behörden melden?
Nicht sofort. Bis zu 90 Tage können Ukrainerinnen und Ukrainer ohne Anmeldung in Deutschland bleiben. Für einen längeren Zeitraum ist eine Anmeldung erforderlich. Für die Registrierung sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. Diese sind auch für die Unterbringung und medizinische Versorgung Geflüchteter verantwortlich. - Mit welchen Herausforderungen muss gerechnet werden?
Neben möglichen Verständigungsproblemen, können bei Kriegsflüchtlingen traumatische Erfahrungen zu starken Belastungen führen. Ruhe und Privatsphäre sind daher besonders wichtig. Geflüchtete haben zudem einen Anspruch auf psychosoziale Hilfe. Für den traumasensiblen Umgang mit Geflüchteten hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Praxisleitfaden. - Wo kann ich mich weiter informieren?
Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums finden Sie die wichtigsten "Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine". Hier finden Sie unter anderem Informationen zur Aufenthaltserlaubnis, vorrübergehenden Schutz und Asyl. - Was ist hinsichtlich Corona zu beachten?
Seit Ende Februar ist die Ukraine kein Corona-Hochrisikogebiet mehr. Das heißt, Einreisende müssen sich lediglich testen lassen. Bei einem negativen Testergebnis besteht keine Quarantänepflicht.
Alle Nachrichten zur aktuellen Lage finden Sie in unserem Liveticker.
Der Konflikt seit 2013:
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Dezember 2013:
Hunderttausende Ukrainer protestieren in der Hauptstadt Kiew gegen den prorussischen Präsidenten Viktor Janukowitsch, weil seine Regierung das Partnerschaftsabkommen mit der EU kippte. Der Unabhängigkeitsplatz (Maidan) wird zum Symbol. -
Februar 2014:
Janukowitsch flieht nach Russland. Moskau besetzt militärisch die ukrainische Schwarzmeerhalbinsel Krim. -
März 2014:
Russland hält ein international nicht anerkanntes Referendum auf der Krim ab und gliedert sie als Landesteil ein. USA und EU verhängen Sanktionen gegen Moskau. -
April 2014:
In der ostukrainischen Region Donbass rufen die von Moskau unterstützten Separatisten die "Volksrepublik Donezk" aus, Luhansk folgt. Das westliche Verteidigungsbündnis Nato setzt seine militärische Zusammenarbeit mit Russland wegen der Krim-Krise aus. -
Juni 2014:
In der Ostukraine schießen Rebellen ein Militärflugzeug beim nächtlichen Landemanöver auf den Flughafen von Luhansk ab. Alle 49 Soldaten an Bord kommen ums Leben. -
Juli 2014:
Über den Separatistengebieten wird ein Passagierflieger der Linie Malaysia-Airlines mutmaßlich mit einer russischen Rakete abgeschossen. Alle 298 Menschen an Bord sterben. Der Westen verschärft seine Sanktionen gegen Russland. -
Oktober 2014:
Das ukrainische Parlament erteilt den Regionen Donezk und Luhansk als Teil des Friedensplans für die Ostukraine einen Sonderstatus. Gestärkt werden sollen ihre Selbstverwaltungsrechte. -
November 2014:
Die ostukrainischen Separatisten lassen erstmals eigene Parlamente wählen. Kiew verurteilt das als verfassungswidrig. -
Dezember 2014:
Die Nato will dauerhaft Soldaten im Osten der Allianz bereithalten. Zudem wird eine schnelle Eingreiftruppe aufgestellt mit heute bis zu 40.000 Soldatinnen und Soldaten. -
Februar 2015:
Das Minsker Abkommen sieht eine Autonomie für die Separatistengebiete vor sowie die Kontrolle der Ukraine über ihre Grenze mit Russland. -
September 2015:
Der Sicherheitsrat der Ukraine erklärt den Nachbarn Russland in einer Militärdoktrin offiziell zum Gegner. -
Juli 2017:
Die prorussischen Separatisten in Luhansk und Donezk rufen einseitig ihren neuen Staat "Kleinrussland" aus. -
September 2017:
Das Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der EU tritt in Kraft. -
Januar 2018:
Kiew stuft die abtrünnigen Gebiete im Osten als von Russland besetzt ein. -
März 2018:
Nachdem Nord Stream 1 bereits seit 2011 Gas von Russland durch die Ostsee bis nach Deutschland transportiert, beginnen die Arbeiten an der umstrittenen Ostseepipeline Nord Stream 2. -
November 2018:
Die russische Küstenwache setzt an der Meerenge von Kertsch drei ukrainische Marineschiffe mit 24 Matrosen an Bord fest. Kiew verhängt zeitweise Kriegsrecht. In den Separatistengebieten abgehaltene Wahlen werden international nicht anerkannt. -
Juni 2019:
Erste russische Pässe werden an Ukrainer in den von Separatisten kontrollierten Teilen der Donbass-Region ausgegeben. -
April 2021:
Moskau zieht Truppen im Grenzgebiet zur Ostukraine zusammen und droht mit einem militärischen Eingreifen. Die Militärdoktrin Russlands lässt eine Intervention zum Schutz seiner Staatsbürger im Ausland zu. -
Juli 2021:
Putin schreibt in einem Aufsatz, Russen und Ukrainer seien ein Volk. Das wird als Anspruch auf den Anrainer gelesen. -
September 2021:
Das milliardenschwere russische Prestigeprojekt Nord Stream 2 ist fertiggestellt. Die Pipeline soll künftig 55 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr nach Deutschland liefern. Im November setzt die Bundesnetzagentur ihr Verfahren zur Freigabe vorläufig aus. -
November 2021:
Erneut konzentrieren sich ungewöhnlich große Truppenkontingente und moderne Waffen im russischen Grenzgebiet zur Ukraine. Der Westen spricht später von bis zu 150 000 Soldaten. -
Dezember 2021:
Die Ukraine wirft Deutschland eine Blockade bei Waffenlieferungen vor, Berlin bleibt bei seinem Nein. Russland fordert von der Nato erneut: Die Ukraine dürfe kein Mitglied werden. -
Januar 2022:
Diplomatische Versuche auf verschiedenen Ebenen - wie etwa über bilaterale US-Russland-Gespräche, den Nato-Russland-Rat oder ein Treffen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) - bringen weiterhin keine Lösung. -
15. Februar:
Bundeskanzler Olaf Scholz droht während seines Treffens mit Putin in Moskau erneut mit weitreichenden Konsequenzen bei einem militärischen Vorgehen Russlands gegen die Ukraine. Das russische Parlament (Staatsduma) fordert Putin derweil auf, die ukrainischen Separatistengebiete als eigenständige "Volksrepubliken" anzuerkennen. -
16. Februar:
Die Nato-Verteidigungsminister billigen Vorbereitungen für eine Entsendung weiterer Kampftruppen ins östliche Bündnisgebiet. Neben den bisherigen Verbänden in Estland, Litauen, Lettland und Polen könnten sie etwa in Ost- und Südosteuropa stationiert werden. -
19. Februar:
Die Bundesregierung ruft alle Deutschen "dringend" dazu auf, die Ukraine zu verlassen. Auch andere Staaten tun das. -
21. Februar:
Putin erkennt die selbst ernannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk als unabhängige Staaten an, tags darauf stimmt auch die Staatsduma zu. Zudem sollen russische Soldaten in die ostukrainischen Separatistengebiete entsandt werden. -
22. Februar:
USA und EU sowie Verbündete verhängen Strafmaßnahmen gegen Russland. So legt Berlin die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 für unbestimmte Zeit auf Eis. Die Sanktionen zielen etwa auf Banken, Geschäftsleute und Entscheidungsträger, die die Politik Putins mittragen. Der Präsident selbst steht nicht auf der Liste. -
23. Februar:
Der ukrainische Sicherheitsrat kündigt die Ausrufung des Ausnahmezustands für das gesamte Land für 30 Tage an. -
24. Februar:
In den Morgenstunden beginnen russische Angriffe auf das gesamte Staatsgebit der Ukraine, ab Mittag dringen Bodentruppen in Richtung Kiew vor.