
Der Sprössling sieht Ihnen nicht ähnlich? Das allein reicht noch nicht, um die Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Wir zeigen Ihnen, wann und wie Sie Klage einreichen können:
Der Sprössling sieht Ihnen nicht ähnlich? Das allein reicht noch nicht, um die Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Wir zeigen Ihnen, wann und wie Sie Klage einreichen können:
Wenn Sie verheiratet sind, übernehmen Sie automatisch die gesetzliche Rolle des Vaters. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie auch der biologische Vater sind, können Sie die Klage frühestens ab dem Zeitpunkt der Geburt einreichen.
Achten Sie auf die Frist: Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Wahrscheinlichkeit erfahren, dass Sie nicht der Vater des Kindes sind, haben Sie 2 Jahre Zeit, Klage bei Gericht einzureichen.
Erwischt: Ein eindeutiger Grund für eine Klage kann sein, wenn Sie davon erfahren, dass Ihre Partnerin im Zeitraum der Empfängnis eine Affäre mit einem anderen Mann hatte oder Sie nachweislich unfruchtbar waren.
Ein Vaterschaftstest gibt Gewissheit: Ein eindeutiges Testergebnis ist ausreichender Grund für eine Anfechtung der Vaterschaft. Einen heimlichen Vaterschaftstest, mit dem die Mutter nicht einverstanden war, akzeptiert das Gericht allerdings nicht. Gehen Sie Streitigkeiten aus dem Weg: Zwar ist eine Klage sinnvoll, wenn Sie nicht Opfer eines Kuckuckseis werden wollen, doch das Kind sollte niemals unter der Situation leiden!