Sind Schnelltests vom letzten Jahr noch zuverlässig?

Wie müssen Corona-Schnelltests gelagert werden und was ist mit den neuen Virus-Varianten?
Corona-Schnelltests waren gefühlt schon passé, doch angesichts steigender Fallzahlen sind sie wieder relevant. Aber wie lange können Schnelltests noch verwendet werden?
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Hinweise auf der Verpackung
Auf den Verpackungen von Corona-Schnelltests finden sich zwei Angaben zur Haltbarkeit: Das Herstellungsdatum und das Haltbarkeitsdatum, erkennbar an einem Sanduhr-Symbol. Üblicherweise beträgt die Zeitspanne zwischen Herstellung und Verfallsdatum etwa zwölf Monate. -
Schnelltests sind allerdings nicht von einem Moment auf den anderen unbrauchbar, sobald das Datum erreicht ist. Die Zuverlässigkeit der Tests nimmt jedoch mit der Zeit ab, je länger sie gelagert sind. Dann besteht die Gefahr, dass sie falsche Ergebnisse anzeigen.
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Schnelltests können auch noch einige Wochen nach Ablaufdatum verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind unter bestimmten Bedingungen gelagert. Vor allem die Lagertemperatur spielt dafür eine entscheidende Rolle.
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Denn Tests, die bei Raumtemperatur lagern, können unter Umständen noch zwei bis drei Monate über das Verfallsdatum hinaus zuverlässige Ergebnisse liefern. Längere Zeiträume seien aber auch dann zu vermeiden.
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Temperatur und Lagerung
Schnelltests sind für Temperaturen zwischen fünf und 30 Grad Celsius ausgelegt. Ein Symbol auf der Verpackung, das lange Sonnenstrahlen über einem Haus zeigt, warnt davor, die Tests nicht direktem Sonnenlicht auszusetzen. Unsachgemäße Lagerung kann sonst dazu führen, dass die Tests keine verlässlichen Ergebnisse mehr liefern. Doch auch bei zu niedrigen Temperaturen kann die Wahrscheinlichkeit falscher Ergebnisse steigen. -
Wirkung bei neuen Virus-Varianten?
Trotz des endgültigen Endes des internationalen Gesundheitsnotstands verzeichnet Deutschland steigende Fallzahlen seit Anfang Juli. Dazu kommen zwei sich ausbreitende neue Varianten: Eris (EG.5) und Pirola (BA.2.86). Hinweise dazu, dass Tests bei diesen Varianten nicht funktionieren, gibt es aus medizinischer Sicht bislang nicht. -
Testen ist weiterhin sinnvoll
Das Bundesgesundheitsministerium appelliert dazu, sich aktuell bei Erkältungssymptomen und einem Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion zu testen. Insbesondere beim Kontakt mit älteren oder immungeschwächten Personen, um deren Gesundheit nicht zu gefährden. -
Kostenfreie Schnelltests stehen allerdings nicht zur Verfügung. Diese sind nun in Apotheken, Drogerien oder Supermärkten zum Kauf erhältlich. Bei deutlichen Symptomen können jedoch PCR-Tests auf Kosten der Krankenkasse veranlasst werden. Diese werden jedoch nur dann übernommen, wenn ein zugelassener Vertragsarzt entscheidet, dass ein Test notwendig ist.
Was man jetzt zur Corona-Auffrischung wissen sollte
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Wie ist die aktuelle Corona-Situation?
Im Herbst und Winter nimmt die Zahl der Menschen, die an Atemwegsinfektionen erkranken, in der Regel zu. So lässt sich auch gegenwärtig ein leichter Anstieg der Ansteckungen verzeichnen. -
Derzeit gibt es keinen relevanten Anstieg der Krankenhauseinweisungen aufgrund schwerer Atemwegsinfektionen.
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Angesichts der Verfügbarkeit von Covid-19- und des Grippeimpfstoffs ist es nach Einschätzung von Infektiologen jetzt der richtige Zeitpunkt, sich impfen zu lassen - wenn man denn zusätzlichen Schutz für die kommende Infektsaison braucht.
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Für wen gilt gerade eine Impfempfehlung?
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt zusätzlich zur Grundimmunität weitere Auffrischimpfungen für Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. -
Dazu gehören alle Personen ab 60 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und alle ab sechs Monaten, die bestimmte Grunderkrankungen haben.
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Die Impfung sollte am besten im Herbst mit variantenangepassten Impfstoffen erfolgen. So haben Risikopersonen den bestmöglichen Schutz, auch wenn die Zahl der Infektionen im Herbst und Winter zunimmt. Der Abstand zur letzten Impfung oder Infektion sollte bei mindestens 12 Monaten liegen.
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Ebenfalls weitere Auffrischimpfungen empfiehlt die Stiko Personen, die durch ihren Beruf ein erhöhtes Risiko haben, sich mit Corona zu infizieren. Also zum Beispiel Beschäftigte in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen, die in direktem Kontakt mit Patienten und Bewohnern stehen.
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Ein weiterer Piks ist laut Stiko-Empfehlung zudem sinnvoll für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen eine schützende Immunreaktion durch die Covid-19-Impfung wahrscheinlich nicht erreicht werden kann.
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Bei Menschen mit schwachem Immunsystem, bei denen die Impfung möglicherweise nicht ausreichend wirksam ist, können zusätzliche Impfungen in kürzeren Abständen sinnvoll sein. Das ist eine Entscheidung, die der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin trifft und dafür gegebenenfalls spezifische Antikörper bestimmt.
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Was ist, wenn ich nicht unter die Empfehlung falle?
Infektiologen raten, sich mit dieser Frage an den Arzt oder die Ärztin zu wenden, um Nutzen und Risiken einer Impfung genau abzuwägen und auch die Frage der Kostenübernahme zu klären. -
Wie sieht's denn eigentlich mit Kindern aus?
Nach Angaben der Stiko sind für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren derzeit keine Covid-19-Impfungen erforderlich. Das gilt sowohl für Grund- als auf für Auffrischungsimpfungen. Die Stiko schreibt, dass es nach wie vor keine besonderen Sicherheitsbedenken gegen die Impfung von Kindern und Jugendlichen gebe. -
Dennoch können auch in dieser Altersgruppe mögliche unerwünschte Wirkungen wie Myokarditis, eine Entzündung des Herzmuskels, nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Nutzen der Covid-19-Impfung für gesunde Kinder und Jugendliche ist laut Stiko jedoch insgesamt gering, da sie in erster Linie schwere Infektionen und Krankenhausaufenthalte verhindern kann.
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Die Krankheitsverläufe - einschließlich möglicher Langzeitfolgen - sind bei gesunden Kindern und Jugendlichen bei der Omikron-Variante aber überwiegend mild oder sogar asymptomatisch.
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Macht es Sinn, sich in der Infektzeit wieder mit anderen Maßnahmen zu schützen?
Um das Risiko einer Ansteckung in bestimmten Situationen zu verringern, etwa in großen Menschenmengen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, kann das Tragen einer Maske sinnvoll sein.
- Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung diesen Personengruppen: - Allen ab 60 Jahren. Hintergrund: Im Alter wird das Immunsystem schwächer, was das Risiko für schwere Krankheitsverläufe erhöht. Laut RKI betreffen die meisten Todesfälle durch Influenza diese Altersgruppe.
- Schwangeren ab dem zweiten Trimester. Liegt eine Vorerkrankung vor, rät die Stiko schon im ersten Trimester zum Piks.
- Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Dazu zählen laut Stiko unter anderem Erkrankungen des Herzens, der Leber oder der Nieren, aber auch Diabetes, Immunschwächen oder neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose.
- Alle, die in Alters- oder Pflegeheimen leben.
- Alle, die im engen Kontakt mit Risikopersonen stehen, etwa weil sie mit ihnen im selben Haushalt leben oder sie betreuen. Ihre Impfung dient vor allem auch dem Schutz der Risikopersonen.
- Alle mit einem "erhöhten beruflichen Risiko", wie das RKI es nennt. Das besteht zum Beispiel, wenn man im medizinischen Bereich arbeitet oder in einer Einrichtung mit viel Publikumsverkehr.
- Und wenn ich zu keiner dieser Gruppen zähle?
Auch dann kann es gute Gründe für den Piks geben. Denn dass die Stiko die Influenza-Impfung nur bestimmten Gruppen empfiehlt, heißt nicht, dass sie allen anderen davon abrät. Es wird empfohlen, die Impfung nicht nur als individuelle Entscheidung zu betrachten, sondern als soziale. - Wann ist der beste Zeitpunkt?
Das ist schwer zu sagen. Auch das RKI verweist darauf, dass sich die Dauer von Grippewellen nie genau vorhersagen lässt. Daher lautet die Empfehlung: am besten frühestens im Oktober und spätestens Mitte Dezember. Bis sich der Impfschutz vollständig aufgebaut hat, dauert es rund zwei Wochen. - Ein besonders früher Impftermin kann aber Nachteile haben, da der Impfschutz nach fünf bis sechs Monaten nachlässt.
- Wer kann nicht gegen Grippe geimpft werden?
Die Impfung gilt laut RKI als gut verträglich. Allergien gegen einen Bestandteil der Impfstoffe sind selten. Das betrifft vor allem Menschen, die eine schwere Allergie gegenüber Hühnereiweiß haben, das in Spuren im Impfstoff enthalten sein kann. Weiß der Arzt oder Ärztin von der Allergie, kann er oder sie auf einen anderen Impfstoff ausweichen. - In einem Fall muss die Grippeschutzimpfung verschoben werden: bei akuten Infekten mit mindestens 38,5 Grad Fieber. Das gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Wer nur etwas Schnupfen oder Husten hat, sich nur leicht angeschlagen fühlt, der kann den Impftermin aber wahrnehmen.
- Wo bekomme ich die Grippeschutzimpfung?
Den Piks gegen die Grippe gibt es in der Hausarztpraxis, aber zum Beispiel auch bei der Kinderärztin oder dem Gynäkologen. - Seit 2022 dürfen auch Apotheken Grippeschutzimpfungen anbieten. Auch im kommenden Herbst und Winter gibt es in vielen Apotheken den Piks, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bestätigt. Auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de kann man nach Apotheken in der Umgebung filtern, die Grippeschutzimpfungen anbieten.
- Oder man holt sich die Impfung in der Mittagspause beim Betriebsarzt oder der Betriebsärztin ab - sofern der eigene Arbeitgeber seinen Beschäftigten kostenlose Grippeschutzimpfungen anbietet.
- Wer trägt die Kosten für die Grippeschutzimpfung?
Fällt man unter die Impfempfehlung der Stiko, ist die Sache klar: Dann trägt die gesetzliche Krankenversicherung die vollen Kosten. Das ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie festgehalten. - Teilweise übernehmen die Kassen die Impfkosten auch für weitere Personengruppen oder sie steuern einen Anteil bei. Im Zweifel fragt man bei der eigenen Krankenversicherung nach.
- Gut zu wissen: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit einigen Krankenversicherungen eine Vereinbarung geschlossen - darunter sind die drei Krankenkassen mit den meisten Versicherten: TK, Barmer und DAK-Gesundheit.
- Wer dort versichert und mindestens 18 Jahre alt ist, kann sich demnach in Apotheken kostenlos gegen Influenza impfen lassen. Und zwar auch dann, wenn man nicht unter die Stiko-Empfehlung fällt.
- Ist eine Influenza-Impfung fürs Kind sinnvoll?
Ja, denn kleine Kinder sind die Altersgruppe, die am häufigsten an Grippe erkrankt. Kinderärzte ermutigen Eltern daher, ihre Kinder - auch die ohne Vorerkrankungen - ab einem Alter von sechs Monaten gegen Influenza impfen zu lassen. - Geht es um den Impfstoff, gibt es eine Besonderheit für Kinder, die mindestens zwei Jahre alt, aber jünger als 18 Jahre sind. Für sie ist auch ein Impfstoff zugelassen, der als Nasenspray verabreicht wird.
- Da das Nasenspray teurer ist als die Spritze, übernehmen die Krankenkassen die Kosten dafür nur in Einzelfällen.