Das sind die Tricks der Kaffeefahrt-Betrüger

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Kaffeefahrten haben vor allem ein Ziel: die Kasse der Verkäufer klingeln zu lassen.
In günstigen Tagesausflügen dient der vermeintliche Freizeitspaß nur als Vorwand. Stattdessen werden meist überteuerte oder sogar nutzlose Waren verkauft.
So kann man sich schützen:
- An Bargeld sollte man nur geringe Mengen mitnehmen. So kommt man gar nicht erst in Versuchung, ein überteuertes "Schnäppchen" zu erwerben!
- Die Kredit- und EC-Karten können am besten gleich zuhause bleiben. Betrüger bieten sonst gerne an, einen zum nächsten Geldautomaten zu fahren.
- Das Handy/Smartphone sollte man dagegen besser dabei haben. So kann problemlos die Polizei verständigt werden, wenn man sich bedrängt oder genötigt fühlt.
- Wenn die Veranstalter mehrfach betonen, dass sie ehrlich sind und alle anderen Anbieter nicht, sollte man hellhörig werden!
- Will man etwas käuflich erwerben, sollte man sich die Versprechen des Verkäufers über die Produkteigenschaften schriftlich bestätigen lassen. Dafür Papier und Stift mitnehmen!
- Auch der Name des Busunternehmens und des Fahrers sollte notiert werden. Dieser kann später als Zeuge gebraucht werden.
- Am Veranstaltungsort sollte man auf geparkte Autos achten und das Nummernschild des Veranstalters aufschreiben.
- Ratsam ist es auch, nach Namen und Adressen, bzw. Kontaktdaten einiger Teilnehmer der Kaffeefahrt zu fragen. Später kann man eventuell als Zeuge helfen.
- Angebote für die Produkte mit den im Internet üblichen Preisen sollten per Smartphone oder Tablet verglichen werden! So wird schnell deutlich, was wirklich günstig ist.
- Beim Kauf sollte man sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen. So kann man kontrollieren, ob es sich wirklich um die Person handelt, die auch den Kaufvertrag unterschreibt. Zögert ein Verkäufer sich auszuweisen, ist dies ein Indiz dafür, dass es sich um einen Betrüger handelt.
- Beim Kaufvertrag sollte eine gültige Adresse/ Anschrift des Verkäufers angegeben sein. Befindet sich dort nur eine Postfachadresse handelt es sich wahrscheinlich um einen unseriösen Vertragspartner!
- Wer etwas kauft, sollte im Idealfall ein Lastschriftverfahren vereinbaren. So kann man bei einer Täuschung über ein mangelhaftes Produkt sein Geld innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückholen lassen. Wird bar bezahlt, ist es oft schwer, das Geld zurückzubekommen.
Obwohl bei Kaffeefahrten nach dem Kauf von Waren ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt, hat die Gesetzgebung seit dem 28. Mai 2022 eingegriffen: Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Finanzdienstleistungen dürfen auf solchen Ausflügen nicht mehr angeboten werden. Damit sollen Verbraucher vor fragwürdigen Angeboten und unethischen Praktiken geschützt werden.
Quelle: freenet.de