
15 Urlaubsmitbringsel, die Ihnen Ärger bringen
Manche Urlauber bringen sich von fernen Kontinenten gern das ein oder andere Souvenir mit. Doch Achtung, nicht jedes Mitbringsel ist erlaubt!
15 Urlaubsmitbringsel, die Ihnen Ärger bringen
Manche Urlauber bringen sich von fernen Kontinenten gern das ein oder andere Souvenir mit. Doch Achtung, nicht jedes Mitbringsel ist erlaubt!
Elfenbein
Bei Schmuck aus Elfenbein wird immer noch oft gegen den Artenschutz verstoßen und der Zoll beschlagnahmt neben Schmuck nicht selten ganze Stoßzähne, die Urlauber als Mitbringsel im Koffer haben. Wenn Sie Elfenbein gar nicht erst kaufen, helfen Sie, die Wilderei zu stoppen, die jährlich 30.000 Elefanten das Leben kostet.
Feuerwerkskörper
Mal eben ein paar Feuerwerkskörper aus einem Nachbarland mitbringen? Keine gute Idee, wenn diese wie die polnischen Knallkörper auf unserem Foto in Deutschland nicht zugelassen sind.
Kartoffeln
Hätten Sie's gewusst? Selbst eine einzige Kartoffel aus einem Nicht-EU-Staat dürfen Sie nicht in Deutschland einführen. Der Grund: Sonst könnte sich womöglich die bakterielle Ringfäule verbreiten.
Rohdiamanten
Blutdiamanten soll kein Markt geöffnet werden. Deshalb dürfen Sie Rohdiamanten grundsätzlich nur mit nach Deutschland bringen, wenn Sie dafür ein gültiges sogenanntes Kimberley-Zertifikat vorweisen können. Die Diamanten müssen außerdem in einem versiegelten Behältnis eingeführt werden.
Archäologische Funde
Es ist ja nur eine Tonscherbe, die Sie bei einem Tempel gefunden haben? Sobald sie wirklich archäologische Bedeutung hat, sollten Sie Funde dieser Art lieber unbedingt liegen lassen. Diese Kulturgüter dürfen meist nicht aus dem Reiseland aus- und bei uns auch nicht ohne die entsprechenden Papiere eingeführt werden. Und die Ausrede, nicht gewusst zu haben, was man da einsammelt, zählt im Zweifelsfall nicht.
Kaviar vom Stör
Störe sind generell gefährdete Tiere, deshalb stehen auch ihre Eier unter Schutz. Nach Deutschland einführen dürfen Sie ohne Genehmigung maximal 125 Gramm pro Person in einem vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behälter.
Präparierte Tiere
Den Artenschutz sollten Sie ernst nehmen. Gerade Jagdtrophäen von gefährdeten Tieren oder präparierte Tiere wie diese Klapperschlange werden vom Zoll immer wieder beschlagnahmt.
Krokodilleder
Zu Schuhen oder Gürteln verarbeitete Krokodile stehen grundsätzlich auch auf der Liste der Gegenstände, die Sie wegen des Artenschutzes nicht ohne weiteres mitbringen dürfen. Mit der Ausnahme, dass ohne die nötigen Dokumente bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von toten Krokodilen zum persönlichen Gebrauch erlaubt sind.
Pflanzen
Goldene Regel bei Pflanzen als Souvenir: Lassen Sie's lieber, wenn Sie außerhalb von Europa im Urlaub waren. Weltweit stehen rund 30.000 Pflanzenarten unter Artenschutz. Ohne die entsprechenden Papiere winken daher schnell hohe Strafen für den scheinbar harmlosen Kaktus oder die Orchidee vom anderen Ende der Welt. Zumal die Pflanzen auch schlimme Krankheiten für die europäische Flora einschleppen können.
Korallen
Ob Sie sie nun am Strand finden oder die hübsche Korallenkette in einem Shop teuer bezahlt haben – noch teurer wird es, wenn der Zoll die Sachen beschlagnehmt. Korallen sind nämlich wichtig für den Küstenschutz.
Fechterschnecke
Hübsch anzusehen und gerade in der Karibik für viele Urlauber ein Fund, den sie spontan gern mitnehmen wollen. Doch nur bis zu drei davon dürfen einfach so in Deutschland eingeführt werden. Ansonsten braucht man eine Artenschutzgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörden.
Sand
Die Idee, sich ein bisschen Sand seines Lieblingsurlaubsstrandes für zu Hause einzupacken, klingt nett und harmlos. Doch das kann teuer werden. In diesem Fall fühlt sich weniger der deutsche Zoll gestört. Sondern vielmehr einige Urlaubsländer. Ganz vorne dabei: Italien, wo es generell untersagt ist, Sand mitzunehmen. Auf Sardinien werden für "Sanddiebstahl" schnell 3000 Euro Strafe fällig. Auch bei einigen anderen Zielen wie Dubai, Türkei oder Thailand ist Sand problematisch. Einzelheiten sollte man am besten bei jedem Urlaubsland vorab individuell in Erfahrung bringen.
Markenfälschungen
Gefälschte Marken-Shirts sind bei vielen Touristen immer noch sehr beliebt. Bei einem Gesamtwert unter 430 Euro für den Eigenbedarf ist der Zoll bei Designerimitaten, die von außerhalb der EU eingeführt werden, allerdings in der Regel gnädig. Verdächtig macht man sich allerdings, wenn man gleich Dutzende Shirts in diversen Größen oder 30 Uhren im Koffer hat und es so wirkt, als wolle man die Plagiate hierzulande verkaufen. Dann drohen neben den Zollgebühren saftige Bußgelder und sogar ein Steuerstrafverfahren.
Surströmming
Der Dosenfisch aus Schweden stinkt faulig, ist aber eine Spezialität. Was den Zoll jetzt weniger stören wird. Allerdings haben einige Fluggesellschaften wie British Airways oder Air France die Mitnahme von Surströmming verboten, weil sie befürchten, die durch das Faulen oft auch gewölbten Konserven könnten während des Fluges explodieren.
Lebende Tiere
Eigentlich sollte klar sein, dass lebende Tiere kein erlaubtes Andenken sind. Dennoch findet der Zoll immer wieder z.B. lebendige Frösche, Schlangen oder Schildkröten in Koffern. Dabei ist ihre Einfuhr strikt geregelt und immer wieder sogar ganz verboten, weil Artenschutzrichtlinien verletzt werden. Ebenfalls komplizierter als viele Urlauber denken: Auch für Hunde oder Katzen aus anderen EU-Ländern, die Ihnen vielleicht auf Reisen zugelaufen und ans Herz gewachsen sind, brauchen Sie eine Menge Dokumente.