Reisepass weg, verloren oder abgelaufen? Das können Urlauber tun
Es ist das, was alle Urlauber fürchten und nie erleben möchten: Am Flughafen stehen und keinen Pass dabei haben. Was passiert, wenn's passiert und wie Urlauber sich schnell Hilfe holen können, erläutern wir hier.
Urlaub soll erholsam sein, die Vorbereitungen dafür sind dagegen meist stressig. Zwischen "Habe ich das Licht ausgemacht?" und "Ist die Haustür abgeschlossen?" kann es passieren, dass der Reisepass noch in der Schublade liegt. Doch endet damit die Reise schon am Flughafen?
Ersatz am Flughafen
Nein, denn wer erst am Flughafen bemerkt, dass er den Reisepass nicht dabei hat, kann sich vor Ort um Ersatz bemühen. In vielen Fällen kann die Bundespolizei einen Passersatz ausstellen. Dazu sollten sich Urlauber an das Flughafenbüro wenden. "Der Reiseausweis als Passersatz wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber ohne Einschränkung anerkannt, mit Ausnahme von Rumänien", heißt es auf der Website der Bundespolizei.
"Gut Ding will Weile haben"
Auch Reisen nach Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino sind kein Problem. Wichtig ist nur, dass Urlauber sich bei der Bundespolizei ausweisen können, beispielsweise mit einem abgelaufenen Reisepass, Personalausweis oder vorläufigem Reisepass.
Abgelaufener Reisepass
Wer einen bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass bei sich hat, kann in Verbindung mit dem Ersatzausweis auch auf Einreise in Kanada, Südkorea, Malediven, Montenegro, Nigeria, Schweiz, Serbien, Sri Lanka und Tunesien hoffen. Garantiert ist die Einreise allerdings nicht. Wie die Bundespolizei mitteilt, sind andere Staaten nicht zu der Anerkennung dieser Ersatzpapiere verpflichtet.
Für die Ausstellung wird in jedem Fall eine Gebühr von acht Euro fällig. Außerdem ist ein Faktor ganz entscheidend: Zeit. Wer bereits spät dran ist und auf den letzten Drücker durch die Security kommen will, hat Pech gehabt. Denn "gut Ding will Weile haben" gilt auch für die Ausstellung von Ersatzdokumenten.