Skifahren unmöglich? So ist die aktuelle Lage in den Alpenländern
In Deutschland, Italien und Frankreich sind die Skilifte in den Alpen vorerst geschlossen. Österreich öffnet, aber nur für Inländer. Und was machen die Schweiz und Slowenien?
Noch ist viel Bewegung in den einzelnen Entscheidungen der unterschiedlichen Staaten der Alpenregion. Aber eins scheint bereits klar: Einen normalen Winter für Skifahrer wird es 2020/21 nicht geben - außer in der Schweiz. Das ist derzeit die Lage in den einzelnen Ländern.
Deutschland
Ein Start der Skisaison auf hiesigen Pisten ist aktuell nicht absehbar. Die Lifte bleiben geschlossen. Der sogenannte "Lockdown light" wurde von den Ministerpräsidenten in Absprache mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (66, CDU) vorerst bis zum 10. Januar verlängert. Bayerns Regierungschef Markus Söder (53, CSU) konkretisierte, dass hiervon auch die Skilifte in Bayern betroffen sein werden. Es sei klar, dass diese nicht geöffnet werden können. Ein anderweitiger Aufenthalt in den Bergen für Wanderungen, Skilanglauf oder ähnliches ist jedoch möglich.
Österreich
Österreich geht einen eigenen Weg, allerdings nur für Einheimische. Die Regierung in Wien stellte in Aussicht, dass ab dem 24. Dezember das Skifahren im ganzen Land wieder möglich sein wird. Für Einreisende aus Deutschland gilt jedoch eine zehntägige Quarantänepflicht - auch für Tagestouristen. Diese Maßnahme gilt bis zum 7. Januar. Somit ist ein Skifahren für Deutsche in Österreich de facto vorerst nicht möglich. Für Tagestouristen aus Österreich gilt bei ihrer Rückkehr zum Beispiel nach Bayern eine zehntägige Isolationspflicht.
Italien
Italien drängte lange auf eine europaweite Regelung. Man wollte erreichen, dass in der gesamten EU die Skilifte vorerst geschlossen bleiben. Da einzelne Staaten, wie zum Beispiel Österreich, aber nicht mitzogen, musste man nun einen nationalen Alleingang bestreiten und verabschiedete folgende, einfache Regelung. Alle Skigebiete bleiben bis zum 6. Januar geschlossen. Außerdem gibt es eine 14-tägige Quarantänepflicht für alle ausländischen Touristen. Davon unberührt bleibt die sowieso schon bestehende Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.
Frankreich
Frankreich geht einen ähnlichen Weg wie Italien und Deutschland: Die Skilifte bleiben vorerst geschlossen, genauso wie die Restaurants und Bars in den Wintersportorten. Dies soll bis mindestens 20. Januar gelten. Aber: Regierungschef Jean Castex (55) machte klar, dass dennoch jeder "von der frischen Luft in unseren schönen Bergen" profitieren könne. Somit sind Skiwanderungen oder Skilanglauf wie hierzulande möglich und erwünscht. Eine Einreise für Deutsche ist derzeit ohne Einschränkungen möglich. Bei der Rückreise müssten sich die Touristen jedoch in eine 14-tägige Quarantäne begeben, da das RKI ganz Frankreich als Risikogebiet listet. Diese Isolation könnte mit einem negativen Corona-Test auf fünf Tage verkürzt werden.
Schweiz
Gerade in der Schweiz scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein, es deutet sich aber ein Alleingang an: Stand jetzt öffnen alle Skigebiete planmäßig. Unter anderem in St. Moritz, Davos und Zermatt sind die Lifte bereits in Betrieb, weitere Regionen wollen demnächst nachziehen. Die Schweizer Behörden verweisen auf umfassende Schutzkonzepte, die besser seien als pauschale Schließungen. Eine Einreise aus Deutschland ist derzeit unproblematisch möglich, da Deutschland derzeit von der Schweiz nicht als Risikogebiet gewertet wird. Bei der Rückreise gilt aber Identisches wie auch in Frankreich, da die Schweiz derzeit vom RKI als Risikogebiet bewertet wird: Eine Quarantäne ist notwendig.
Slowenien
Ähnlich wie Österreich stemmt sich Slowenien seit Wochen gegen ein EU-Abkommen bezüglich der Schließung von Skigebieten. Offenbar mit Erfolg: Das kleine Land mit rund zwei Millionen Einwohnern will sogar noch einen Schritt weitergehen als sein Nachbarland Österreich: Die Pisten sollen auch für Touristen offen stehen. Auch hier scheint das letzte Wort aber noch nicht gesprochen zu sein. Stand heute ist eine Einreise aus Deutschland laut Auswärtigem Amt ohne Einschränkung möglich, vom RKI besteht jedoch eine Risikowarnung, was eine Quarantänepflicht bei Rückkehr nach sich ziehen würde.